Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zahlung der Bundesstiftung Mutter und Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zahlung der Bundesstiftung Mutter und Kind

    Hallo zusammen,

    ich habe 2018 finanzielle Unterstützung für Familien von der Bundesstiftung Mutter und Kind (für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes) erhalten. Muss ich diese in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo?
    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Zahlung der Bundesstiftung Mutter und Kind

    Die Frage hat jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber soweit ich das einschätzen kann, ist das ein nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreier Bezug,

    der nicht erklärt werden muss. Das wird auch hier bestätigt: https://www.profamilia.de/bundeslaen...-und-kind.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zahlung der Bundesstiftung Mutter und Kind

      Oh, stimmt, das tut mir leid...

      Vielen Dank für deine Antwort!

      Kommentar

      Lädt...
      X