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Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

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    Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

    Liebe Forumsmitglieder,
    eine 1995 abgeschlossene private Rentenversicherung wurde Ende 2018 mit einer einmaligen Kapitalabfindung abgeschlossen. Mir erschließt es sich nicht, in welche Zeilen Kapitalleistung, Rückkaufswert und Überschussanteile in der Anlage R eingetragen werden. Bitte um Unterstützung.
    Danke

    #2
    Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

    Liebe Forumsmitglieder,
    eine 1995 abgeschlossene private Rentenversicherung wurde Ende 2018 mit einer einmaligen Kapitalabfindung abgeschlossen. Mir erschließt es sich nicht, in welche Zeilen Kapitalleistung, Rückkaufswert und Überschussanteile in der Anlage R eingetragen werden. Bitte um Unterstützung.
    Danke

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      #3
      AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

      Im Regelfall erhalten Sie eine Leistungsmitteilung des Anbieters. In dieser sollten die von Ihnen gewünschten Angaben stehen.

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        #4
        AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

        Danke für den Hinweis. Ich habe zwar eine Leistungsabrechnung erhalten, Hinweise auf die Eintragung in die Anlage R fehlen und wurden auch nach Nachfrage nicht erteilt.
        Leider bin ich jetzt genauso klug wie vorher

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          #5
          AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

          Auf der Leistungsmitteilung stehen in jedem Fall Nummern. Danach richtet sich der Eintrag in die Anlage R.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

            Nachtrag:

            Es könnte auch ein Rentenschlüssel angegeben sein. Auch daraus lässt sich ableiten, wo das in der Anlage R zu erklären ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

              Danke für die Hinweise,
              aber - Ziffern zur Zuordnung sind in der Abrechnung nicht vorhanden.
              - was ist ein Rentenschlüssel (nie gehört)
              Besten Dank für eine Erklärung

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                #8
                AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

                was ist ein Rentenschlüssel (nie gehört)
                Rentenschlüssel sind ebenfalls Ziffern. Die Ziffer 1 steht z. B. für eine Rente aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, die Ziffer 2 für eine Alterskassenrente usw.

                Die Ziffern werden bei den amtlichen Papierformularen verwendet. https://www.amtsvordrucke.de/forms/e...2e4de5883b.pdf

                Vielleicht gehört der Überschuss in der Anlage KAP erklärt oder er ist noch gänzlich steuerfrei. Da müsste ich auch erst recherchieren.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 12.03.2019, 12:16. Grund: Ergänzt wg. Kapitaleinkünfte
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage R - Einmalige Kapitalabfindung

                  Wenn bei deinem Altvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müsste die Auszahlung komplett steuerfrei sein. Überprüfen kannst du das selbst.

                  https://www.deutsche-altersvorsorgeb...rfreiheit.html

                  https://www.finanztip.de/lebensversicherung-versteuern/
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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