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Kleinunternehmer Status setzen

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    Kleinunternehmer Status setzen

    Hallo liebes Forum ,

    ich habe im letzten Jahr als Kleinunternehmer weniger als 3000 Euro zusätzlich eingenommen. Die Angabe dieser in Anlage G hat auch bestens funktioniert. Allerdings soll ich laut https://www.gevestor.de/details/welc...en-688811.html immer noch explizit angeben, dass ich den Kleinunternehmerstatus innehabe.

    "...S ist für Selbständige und Freiberufler, G dagegen für Gewerbetreibende.

    Wichtig dabei ist, immer den Kleinunternehmerstatus auf den Formularen zu markieren. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, bei versäumtem Markieren diesen Fehler von sich aus zu korrigieren."

    Leider kann ich ein solches Feld nirgends finden.
    Könnt ihr mir da weiter helfen.
    Danke schon mal im Voraus .

    #2
    AW: Kleinunternehmer Status setzen

    In der Anlage G ist der Gewinn zu erklären, doch nicht der Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG.

    Bei der Gewinnermittlung in der EÜR gibt es eine eigene Zeile für Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer Status setzen

      Wow, das ging aber schnell :-O.
      Vielen Dank für die Antwort

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        #4
        AW: Kleinunternehmer Status setzen

        Zitat von stegas Beitrag anzeigen
        Wichtig dabei ist, immer den Kleinunternehmerstatus auf den Formularen zu markieren. Leider kann ich ein solches Feld nirgends finden.
        .
        Hallo stegas,

        so ein spezielles Feld gibt es auch nicht, da müsstest du beim Artikelschreiber nachfragen.

        Aber in der EÜR gibt es eine separate Zeile ->die Zeile 11 in der EÜR 2017 die 2018er EÜR soll im Elsterformular Ende März zur Verfügung stehen.
        Oft wird auch die Umsatzsteuererklärung gefordert, da sind es in 2018 die Zeilen 33 und 34 auf Seite 2 der Umsatzsteuererklärung.

        Tschüß

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