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Versteuerung nach dem Splittingtarif

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    Versteuerung nach dem Splittingtarif

    Hallo,

    ich bin kurz davor, meine Steuererklärung abzuschicken, verstehe nur noch eine kleine Kleinigkeit nicht.

    Laut der *ausführliche Darstellung* von Elster liegt unser (gemeinsame Veranlagung) zu versteuerndes Einkommen bei 56.050€.
    Daraus errechnet Elster, dass zu versteuern sind nach dem Splittingtarif: 9.488€.

    Das verstehe ich nicht.
    Laut einer Tabelle (https://www.lohn-info.de/lohnsteuerzahlen.html) lautet die Formel für 2018 für die 1. Proportionalzone (54.950 € - 260.532 €): 0,42 * x - 8.621,75€, wobei x=zu versteuerndes Einkommen (abgerundet auf vollen Euro)
    Das führt zur Summe von über 14.000€.
    Wenn ich die Formel so anpasse, dass die Summe, die ich abziehe (=8.621,75€) mit 2 multipliziert wird, dann komme ich auf die Summe von 6.295,40€.

    Jedenfalls ist es in beiden Fälle nicht 9.488€.
    Zuletzt geändert von Olivenbaum2013; 04.03.2019, 20:39. Grund: Fehlende Informationen

    #2
    AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

    Jetzt könnte ich dir antworten, dass man die Formeln des Steuertarifs nicht selbst nachbauen und auch nicht unbedingt verstehen muss.

    ElsterFormular berechnet die Steuer in der Regel schon richtig, nur am Jahresanfang hakt es manchmal bei der Ermittlung des zvE.

    Aber hier kannst du dich zu dem Thema schlau machen: http://www.parmentier.de/steuer/inde...errechnerexcel

    Du findest dort auch ein fertiges Arbeitsblatt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

      Zitat von Olivenbaum2013 Beitrag anzeigen
      Jedenfalls ist es in beiden Fälle nicht 9.488€.
      Doch, aber mit dieser Formel:
      von 13.997 Euro bis 54.949 Euro
      ESt = (220,13 * z + 2.397) * z + 948,49
      mit z = (zvE - 13.996) / 10.000,

      wobei zuerst das zvE halbiert wird, und dann die Est verdoppelt wird.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Doch, aber mit dieser Formel:
        von 13.997 Euro bis 54.949 Euro
        ESt = (220,13 * z + 2.397) * z + 948,49
        mit z = (zvE - 13.996) / 10.000,

        wobei zuerst das zvE halbiert wird, und dann die Est verdoppelt wird.
        Das habe ich in der Zwischenzeit auch ausprobiert und es funktioniert in der Tat auf den Cent genau.

        Nur: Wir liegen bei 56.050 Euro, weshalb eine andere Formel greifen müsste. Warum rechnet Elster denn mit dem zu versteuernden Einkommen von <54.949 Euro ???
        Hier die Seite mit der Formel: https://www.finanz-tools.de/einkomme...g-formeln/2018

        Hier ein Auszug aus Elster:
        Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56.050
        Berechnung der Einkommensteuer
        zu versteuern nach dem Splittingtarif . . . . . . . . 56.050 . . . . . . . . . . . . . . 9.488
        Zuletzt geändert von Olivenbaum2013; 04.03.2019, 21:42.

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          #5
          AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

          Zitat von Olivenbaum2013 Beitrag anzeigen
          Nur: Wir liegen bei 56.050 Euro, weshalb eine andere Formel greifen müsste. Warum rechnet Elster denn mit dem zu versteuernden Einkommen von <54.949 Euro ???
          Die Formeln sind immer für den Grundtarif.
          Beim Splittingtarif wird daher zuerst das zvE halbiert (28.025). Deshalb der Bereich 13.997 Euro bis 54.949 Euro.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Die Formeln sind immer für den Grundtarif.
            Beim Splittingtarif wird daher zuerst das zvE halbiert (28.025). Deshalb der Bereich 13.997 Euro bis 54.949 Euro.
            Jetzt macht es Sinn.
            Woher soll man denn wissen, was was immanent ist; Ist die zvE-Halbierung Teil der Formel und/oder der Formelanwendung zugrunde liegend. Man oh man.

            Danke.

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              #7
              AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

              Woher soll man denn wissen, was was immanent ist
              Das ist doch in § 32a Abs. 5 EStG eindeutig geregelt:

              Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags,

              der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt
              (Splitting-Verfahren).

              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist doch in § 32a Abs. 5 EStG eindeutig geregelt:

                Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags,

                der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt
                (Splitting-Verfahren).

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
                Du hast natürlich vollkommen recht. Nur sieht man als Laie die Formel
                • ESt = (220,13 * [(zvE - 13.996) / 10.000] + 2.397) * [(zvE - 13.996) / 10.000] + 948,49

                , ist man damit auch schon glücklich. Es müsste auf diesen Seiten, die die Formel präsentieren, so etwas stehen wie:
                • Beim Splittingtarif muss die Formel wie folgt ergänzt werden: ESt = ((220,13 * [(zvE/2 - 13.996) / 10.000] + 2.397) * [(zvE/2 - 13.996) / 10.000] + 948,49)*2

                Dann wären da auch für den Laien keine Fragen mehr offen (außer die natürlich, woraus diese Formel besteht).

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                  #9
                  AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

                  Normalerweise versuchen Laien aber auch nicht die Formel nachzurechnen. Der Laie verlässt sich auf das Ergebnis des benutzten Steuerprogrammes :-)
                  (Und der Fachmann auch)
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Versteuerung nach dem Splittingtarif

                    Zitat von Olivenbaum2013 Beitrag anzeigen
                    Dann wären da auch für den Laien keine Fragen mehr offen (außer die natürlich, woraus diese Formel besteht).
                    Hallo Olivenbaum2013,

                    ich würde ob nun Laie oder Fachmann mich nicht um die Formel kümmern, sondern dem Berechnungsprogramm vertrauen.

                    Tschüß


                    Edit....da war einer schneller im Schreiben
                    Zuletzt geändert von holzgoe; 05.03.2019, 10:13. Grund: Ergänzung

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