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Werbungskosten/Pendlerpauschale als Leiharbeitnehmer

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    Werbungskosten/Pendlerpauschale als Leiharbeitnehmer

    Hallo zusammen,

    ich trage gerade Informationen für meine Einkommenssteuererklärung 2018 zusammen, bei dem sich die ein oder andere Frage ergeben hat. Ich hoffe hier Hilfe zu erhalten. :-)

    Ich war vom 01.01.2018 - 17.09.2018 bei Leihfirma A beschäftigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass dies meine erste Tätigkeitsstätte ist (Die ich bis auf die Vertragsunterzeichnung und Überreichung meiner Kündigung nie aufgesucht habe). Tätig war ich bei Betrieb X.

    Die Entfernung von meinem Wohnort zur Leihfirma A beträgt 10 km.Wenn ich das richtig verstanden habe, trage ich die Leihfirma A in Zeile 31 der Anlage N ein. Nur besteht hier ja kein konkreter Zeitraum, bzw. Arbeitstage je Woche.In Zeile 35 würde ich hier nun folgende Berechnung anstellen: 2 Tage x 10 km x 30 Cent = 6€.

    Ich habe gelesen, dass Leiharbeitnehmer Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten geltend machen können. Wo trage ich dann diese Angaben ein? Der Betrieb X befand sich 100 km entfernt von meinem Wohnort, ergo 200 km am Tag. Im Arbeitsvertrag wurde dieser Betrieb nicht benannt, sondern nur, dass ich flexibel in Betrieben eingesetzt werden kann. Zum konkreten Kunden (Betrieb X) erhielt ich ein extra Schriftstück (Projektauftrag). In diesem stand jedoch nicht, wie lange ich dort beschäftigt sein werde/soll, sondern lediglich der Starttag.

    Gleichermaßen verhält es sich zwischen dem 18.09.2018 - 26.11.2018 (den Rest des Jahres befand ich mich in Elternezeit). Leihfirma B 10 km vom Wohnort entfernt, jedoch wie oben beschrieben selten aufgesucht. Betrieb Y 23 km entfernt. Im Vertrag steht selbiges, wie bei Leihfirma A, jedoch im Projektauftrag, dass ich von XXX - YYY im Betrieb Y tätig sein soll.

    Sind die Angaben der tatsächlichen gefahrenen Kilometer zu den Betrieb X und Y nun als Reisekosten einzutragen (Zeile 50 Anlage N)?

    Die nicht nachweispflichtige Grenze beträgt 4.500€. Verdoppelt diese sich bei Leiharbeitnehmern (weil Hin- und Rückfahrt)? Ich habe leider in diesem Zeitraum drei Privatfahrzeuge genutzt und zudem teilweise mich an einer Fahrgemeinschaft beteiligt. Das eine Fahrzeug ist bereits verkauft und Buch der einzelnen Tage habe ich auch nicht geführt (Schande über mein Haupt). Und nun ?

    Ich hatte zudem die Idee, ein formloses Schreiben beizufügen, in der ich den oben geschilderten Sachverhalt schildere. Ist dies überhaupt notwendig?

    Vielen, vielen Dank für die Hilfe!


    Beste Grüße

    Kieler_31

    #2
    AW: Werbungskosten/Pendlerpauschale als Leiharbeitnehmer

    Eigentlich sind das alles Steuerrechtsfragen! Du kannst dich hier schlau machen, da findest du genug Beispiele für Zeitarbeit:

    https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten/Pendlerpauschale als Leiharbeitnehmer

      Du kannst auch in Mein Elster eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt schreiben.

      Ansonsten betreffen Deine Fragen nicht die Anwendungen, die Elster zur Verfügung stellen.

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        #4
        AW: Werbungskosten/Pendlerpauschale als Leiharbeitnehmer

        Hallo,

        danke für die Auskünfte.

        Ich habe leider nicht gefunden, wo ich eine "Sonstige Nachricht" an das Finanzamt übermitteln kann.

        "Ansonsten betreffen Deine Fragen nicht die Anwendungen, die Elster zur Verfügung stellen. " >>>> Wie ist das zu verstehen?

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          #5
          AW: Werbungskosten/Pendlerpauschale als Leiharbeitnehmer

          Das ist ein Anwenderforum zu Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, Steuerberatung kann es hier nicht geben, allenfalls Ausfüllhilfe zu den Programmen.

          Lies dir das BMF-Schreiben durch, da werden alle deine Fragen beantwortet.

          Das Finanzamt deswegen anzuschreiben, wird nichts bringen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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