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Wechsel von Elsterformular zu MeinElster im laufenden Fall möglich?

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    Wechsel von Elsterformular zu MeinElster im laufenden Fall möglich?

    Hallo,

    wir haben unsere Steuererklärung bereits versendet.
    Allerdings fehlt noch die EÜR für mich, da das Formular noch nicht bereit gestellt wurde. Das Finanzamt fordert natürlich jetzt die Nachsendung.

    Jetzt meine Frage: kann ich im laufenden Fall zu MeinElster wechseln, da dort die EÜR bereits vorliegt?

    Wir erwarten eine sehr hohe Nachzahlung die hauptsächlich aus dem nichtselbstständigen Verdienst des Ehemannes her rührt und natürlich hätten wir diese gern so schnell wie möglich.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Wechsel von Elsterformular zu MeinElster im laufenden Fall möglich?

    Zitat von Jeannette Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wir haben unsere Steuererklärung bereits versendet.
    Allerdings fehlt noch die EÜR für mich, da das Formular noch nicht bereit gestellt wurde. Das Finanzamt fordert natürlich jetzt die Nachsendung.

    Jetzt meine Frage: kann ich im laufenden Fall zu MeinElster wechseln, da dort die EÜR bereits vorliegt?

    Wir erwarten eine sehr hohe Nachzahlung die hauptsächlich aus dem nichtselbstständigen Verdienst des Ehemannes her rührt und natürlich hätten wir diese gern so schnell wie möglich.

    Viele Grüße
    Hallo,
    du kannst die EÜR in MeinElster bearbeiten.
    Die EÜR ist eine eigenständige Erklärung.
    Du erwartest eine Nachzahlung.
    Da würde ich mir Zeit lassen ;-(.
    Nachzahlung bedeutet DU ZAHLST

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Wechsel von Elsterformular zu MeinElster im laufenden Fall möglich?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Du erwartest eine Nachzahlung.
      Da würde ich mir Zeit lassen ;-(.
      Nachzahlung bedeutet DU ZAHLST

      Gruß FIGUL
      Dann nenn ich es mal Rückzahlung;-)

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        #4
        AW: Wechsel von Elsterformular zu MeinElster im laufenden Fall möglich?

        Zitat von Jeannette Beitrag anzeigen
        Dann nenn ich es mal Rückzahlung;-)
        Im Steuerrecht wird eine Rückzahlung als Erstattung bezeichnet. Aber gleich wie man das jetzt nennt, es macht jedenfalls mehr Freude als eine Nachzahlung,

        wie ich sie heuer mal wieder erwarte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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