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Nutzung Wohn-Riester-Bausparvertrag, Eintragen in Anlage R

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    Nutzung Wohn-Riester-Bausparvertrag, Eintragen in Anlage R

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe, hier gibt es jemanden der mir weiter helfen kann.

    In 2018 haben wir unseren Wohn-Riester-Bausparvertrag aufgelöst, da wir eine selbst genutzte Immobilie erworben haben. Die Deutsche Rentenversicherung hat der Entnahme zugestimmt, die Bausparkasse zahlte den Betrag aus. Jetzt erhielten wir ein Schreiben der Bausparkasse über die steuerpflichtigen Leistungen aus dem Wohn-Riester-Bausparvertrag, welche wir in Anlage R in unserer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen müssen.

    Ich weiß jedoch nicht, wo ich in der Anlage R etwas eintragen muss.

    - der Betrag, den die Bausparkasse an das Finanzamt weitergegeben hat, ist nicht der gesamte Auszahlungsbetrag. In welcher Zeile trage ich den genannten Betrag der Bausparkasse ein?

    - muss der gesamte Auszahlungsbetrag auch irgendwo eingetragen werden? Wenn ja, in welcher Zeile?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann. Danke.

    #2
    AW: Nutzung Wohn-Riester-Bausparvertrag, Eintragen in Anlage R

    Wo welche Einträge zu machen sind, ergibt sich entweder aus der Nummer, die auf der Leistungsmitteilung der Bausparkasse steht oder einem Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

    Bei einem Wohnförderkonto könnte es nach meiner Kenntnis auch einen Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen geben, wobei ich aber die genauen Einzelheiten nicht im Kopf habe.

    Es muss immer nur das eingetragen werden, was bescheinigt wurde.

    Die Nummern sind bei ElsterFormular jedenfalls alle auf Seite 2 der Anlage R zu finden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nutzung Wohn-Riester-Bausparvertrag, Eintragen in Anlage R

      Vielen Dank für die Antwort.

      Die Nummer der Leistungsmitteilung ist die "8", d.h. ich gebe in Anlage "R" Seite 2 nur in Zeile 48 (andere Leistungen lt den Nummer 7,8 und 10...) den Betrag ein und damit ist das erledigt? Ich brauche keine weiteren Daten einzutragen?

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        #4
        AW: Nutzung Wohn-Riester-Bausparvertrag, Eintragen in Anlage R

        Ich brauche keine weiteren Daten einzutragen?
        In der Ausfüllhilfe heißt es nur:

        Weitere Angaben im Zusammenhang mit dem Wohnförderkonto können Sie dem Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen entnehmen.

        Wenn im Schreiben der Deutschen Rentenversicherung nichts anderes steht, dann müsste mit dem Eintrag in die Zeile 48 alles erledigt sein.

        Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist bekanntlich die Deutsche Rentenversicherung, deshalb kann ein Blick in das Zustimmungsschreiben sicher nicht schaden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nutzung Wohn-Riester-Bausparvertrag, Eintragen in Anlage R

          Super. Vielen Dank.

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