Hallo Zusammen,
ich habe ein Dilemma mit der Druck-Funktion.
Da ich Grenzgänger bin, muss ich den Anhang (N-AUS) ausfüllen.
Zumindestens musste ich das bisher.
Nun hat mit ein Kollege, der auch Grenzgänger ist gesagt, dass er im Finanzamt erfahren hat,
dass man die N-AUS gar nicht mehr ausfüllen muss/soll, da dies das Finanzamt selbst macht.
Offensichtlich sind fehlerhafte Anlagen ein größerer Aufwand, als wenn sie es selbst auf Basis der mit abgegebenen Jahres-Übersicht selbst machen.
Wenn ich nun den Anhang N-AUS weglasse und nur ausländische Einkünfte am Ende des Anhangs N angebe, bekomme ich
ERSTENS eine utopische Nachzahlung angezeigt und
ZWEITENS kann ich das Formular nicht komplett drucken, da die Plausibilitätsprüfung fehlschlägt (fehlender KV-Beitrag, fehlende RV-Beitrag...).
Jetzt würde ich gerne mit meinem bisherigen Stand (komplette Steuererklärung) zum Finanzamt gehen und das mit einem Mitarbeiter klären, wie sie das gerne hätten.
Geht aber nicht, da ich die Erklärung nicht ausdrucken kann.
Wie soll man da vorgehen?
Und warum hat man die Druckfunktion eingeschränkt, wenn die Prüfung fehlschlägt?
Ehrlich gesagt sehe ich da keinen Sinn.
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe ein Dilemma mit der Druck-Funktion.
Da ich Grenzgänger bin, muss ich den Anhang (N-AUS) ausfüllen.
Zumindestens musste ich das bisher.
Nun hat mit ein Kollege, der auch Grenzgänger ist gesagt, dass er im Finanzamt erfahren hat,
dass man die N-AUS gar nicht mehr ausfüllen muss/soll, da dies das Finanzamt selbst macht.
Offensichtlich sind fehlerhafte Anlagen ein größerer Aufwand, als wenn sie es selbst auf Basis der mit abgegebenen Jahres-Übersicht selbst machen.
Wenn ich nun den Anhang N-AUS weglasse und nur ausländische Einkünfte am Ende des Anhangs N angebe, bekomme ich
ERSTENS eine utopische Nachzahlung angezeigt und
ZWEITENS kann ich das Formular nicht komplett drucken, da die Plausibilitätsprüfung fehlschlägt (fehlender KV-Beitrag, fehlende RV-Beitrag...).
Jetzt würde ich gerne mit meinem bisherigen Stand (komplette Steuererklärung) zum Finanzamt gehen und das mit einem Mitarbeiter klären, wie sie das gerne hätten.
Geht aber nicht, da ich die Erklärung nicht ausdrucken kann.
Wie soll man da vorgehen?
Und warum hat man die Druckfunktion eingeschränkt, wenn die Prüfung fehlschlägt?
Ehrlich gesagt sehe ich da keinen Sinn.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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