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Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

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    Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

    Schönen guten Tag,

    ich habe eine Frage. Es geht dabei um die Einmalzahlung/Abfindung einer Rente aus der ZVK auf Grund eines zu geringen Betrages. Dabei habe ich insgesamt drei Angaben und bin mir unsicher welche und wo ich diese im Formular R eintragen soll:

    Abfindungsbetrag X€
    Davon sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern (Leibrente) Y€
    Davon sind voll zu versteuern Z€

    Es wäre super, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte Danke!

    #2
    AW: Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

    Stehen denn auf der Leistungsmitteilung keine Nummern?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

      Hallo Charlie,

      auf dem Schreiben ist lediglich noch zu lesen, dass die Rechtsgrundlage für diese Rentenbezugsmitteilung auf Paragraph 22a des EStG hervorgeht.

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        #4
        AW: Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

        § 22a EStG betrifft nur die Datenübermittlung an die Zentrale Stelle für Altersvermögen.

        § 22 EStG regelt dann die Besteuerung selbst. Da gibt es aber leider viele Nummern, die jeweils eine unterschiedliche Besteuerung zur Folge haben.

        Dazu muss die Leistungsmitteilung Angaben in Form von Zahlen von 1 bis 11 enthalten, wobei bei 9 von 9a bis 9d unterschieden wird.

        Anhand dieser Zahlen kann man feststellen, wo deine Einmalzahlung in der Anlage R einzutragen ist. Falls ein Rentenschlüssel angegeben wäre, wäre der auch brauchbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

          Lieber Charlie,

          es hat sich bei uns in dem ganzen Zettelkram doch noch ein anderes Schreiben eingefunden. Laut diesem muss es in Zeile 42 eingetragen werden. Es handelt sich um die Nummer 5. Ich möchte dir trotzdem vielmals danken

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            #6
            AW: Einmalzahlung/Abfindung Leibrente

            Das weiß ich zwar auswendig, soweit es um laufende Renten der ZVK geht, nachdem aber im ersten Beitrag angegeben war: Davon sind voll zu versteuern Z€,

            wollte ich da jetzt nicht einfach eine Zeile nennen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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