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keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

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    keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

    Hallo,

    bin gerade etwas verwirrt:

    Ich habe 2018 Fond-Altanteile (seinerzeit vor 2008 erworben) mit Verlust verkauft.

    Es handelt sich um einen Fonds mit Commodities, der vor 2008 für ca. € 4.000 gekauft, in 2018 für ca. € 2.000 wieder verkauft wurde.

    Warum weist die Steuerbescheinigung der Fondsgesellschaft diesen Verlust von € 2.000 nirgends aus? Würde diesen gerne mit Gewinnen verrechnen oder wenigstens im Verlustverrechungstopf für künftige Gewinne ansammeln.

    Danke für Eure Hilfe im voraus.

    Rockford

    #2
    AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

    Dir ist schon aufgefallen, dass es sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung handelt und dass Du eine Frage darüber stellst, wieso eine Fondsgesellschaft eine Steuerbescheinigung so und nicht so ausstellt und dass das nicht wirklich zueinander passt ?

    Daher nur ganz kurz, bevor Du Dich für weitere Fragen an deine Fondsgesellschaft wendest:

    Bei vor 2009 erworbenen Investmentfonds war -zumindest bis 2017- der Gewinn oder Verlust im Rahmen der Veräußerung steuerfrei, sofern die Anteile über ein Jahr gehalten wurden. Das ist bei Dir der Fall, d.h. der zwischen Kauf und 31.12.2017 angefallene Gewinn oder Verlust ist steuerfrei, eventuelle Verluste sind weg. Aufgrund des neuen Investmentgesetzes ab 2018 gelten Deine Anteile zum 31.12.2017 als verkauft und zum 01.01.2018 mit dem fiktiven Verkaufspreis neu angeschafft. Den Gewinn oder Verlust zwischen 01.01.2018 und Verkaufstag hast Du zu versteuern, ein eventueller Gewinn ist bis zu 100.000 € steuerfrei.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

      Zitat von Rockford Beitrag anzeigen
      Warum weist die Steuerbescheinigung der Fondsgesellschaft diesen Verlust von € 2.000 nirgends aus?
      Bevor Verluste überhaupt in der Steuerbescheinigung auftauchen, muss bei der depotführenden Bank explizit eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragt werden. Ansonsten verbleiben die Verluste im Verrechnungstopf der Bank.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

        Das auch, vollkommen richtig, aber wir wissen ja noch gar nicht, ob er in 2018 für den Zeitraum 01.01.2018 bis Verkaufstag überhaupt Verluste hatte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

          Hallo,

          Picard777 hat doch das entscheidende schon gesagt, die Kapitalerträge sind aufgrund der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Und steuerfrei gilt natürlich in beide Richtungen, also sowohl für Gewinne als auch für Verluste.
          Da spielen Verlustbescheinigung sowie die Existenz von Gewinnen zur Verrechnung gar keine Rolle.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Picard777 hat doch das entscheidende schon gesagt, ...
            Genauso, besonders im Beitrag Nr.4. Und genau deshalb verstehe ich deine Antwort nicht.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

              sorry, war heut früh wohl noch nicht ganz wach... hab gegoogelt, irgendwo hier was ähnliches zu Altanteilen gefunden und dann hier einfach mal gefragt... aber danke Euch, daß Ihr trotzdem helft :-)

              Wenn ich alles richtig verstehe, kann ich die € 2.000 Verlust mir nicht bestätigen lassen (wegen Steuerfreiheit in beide Richtungen)

              Es gibt also generell keinen Verlustverrechnungstopf für Altanteile, richtig?

              Im Zeitraum 01.01.2018 bis Verkaufstag wurden mir € 25,- steuerfrei bestätigt (bis 100.000 sind steuerfrei...)

              War für mich verwirrend, da ich natürlich erst mal nur die 2000 Verlust im Hinterkopf hatte, aber klar, ich hätte ja auch steuerfreien Gewinn haben können...

              Danke, daß Ihr mir geholfen habt

              Grüße
              Rockford

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                #8
                AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

                Jep, hast Du richtig verstanden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: keine Bestätigung von Verlusten beim Verkauf von Altanteilen

                  Hallo,

                  >>>Es gibt also generell keinen Verlustverrechnungstopf für Altanteile, richtig?

                  Nicht ganz (wobei es keinen Topf gibt, aber u.U. Verrechnungsmöglichkeiten).
                  Für deine Altanteile kann es nichts geben weil sie steuerfrei sind. Es gibt aber Konstellationen wo das nicht zutrifft (etwa FIs), und dann wären Verluste mit privaten Spekulationsgewinnen verrechenbar (etwa mit Immobilien oder Rohstoffen).

                  Sorry das ich vom Thema abschweife, aber ich möchte einen solchen Satz einfach nicht unkommentiert stehen lassen, es gibt hier immer wieder Mitleser die dann falsche Infos hätten.


                  @Kent: >>>Genauso, besonders im Beitrag Nr.4.

                  Nein, eben nicht in 4, sondern schon in 2. Daher spielt die von dir ins Spiel gebrachte Verlustbescheinigung keine Rolle.
                  Mir ging es auch darum, dass der Fragesteller keine falschen Hoffnungen schöpft (er könnte ja jetzt eine Verlustbescheinigung für 2019 beantragen).

                  Außerdem geht es auch ohne Verlustbescheinigung, man muss die Bankverbindung nur auflösen (spätestens am 31.12. natürlich); und bei Fondsdepots ist das gar nicht so selten, da geht häufig nur ganz oder gar nicht auflösen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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