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Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

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    Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

    Hallo zusammen!
    Bin Neuling hier. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Ich bin das ganze Jahr 2018 in Elternzeit gewesen, hatte keine Einnahmen. Mein Ehemann schon. Wir haben Zusammenver.
    Hab nun die Steuererklärung fertig gemacht und an das Finanzamt übermittelt. Hab mich über die Erstattung in Höhe von 2.800 Euro riesig gefreut. Und hab deswegen nicht einmal geprüft, wie hoch die Erstattung ohne das Elterngeld wäre.
    Danach bin ich die Berechnung nochmal durchgegangen und habe gesehen, dass das Elterngeld darin überhaupt nicht erwähnt wird. In der komprimierten Fassung ist es aber vorhanden.
    Dann kamen mir Zweifel auf.

    Nun meine Frage : berechnet das Programm die Steuer mit dem Elterngeld oder wird es noch einmal abgezogen?

    Ich bedanke mich schon einmal.
    Falls diese Frage bereits gestellt wurden, tut es mir leid. Aber so vielen Seiten hier... Konnte ich es nicht finden.

    Mit freundlichen Grüßen
    EK

    #2
    AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

    Wenn das Elterngeld in der komprimierten Erklärung enthalten ist wurde es auch übermittelt. Das Elterngeld wird lediglich im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, das heisst bei der Ermittlung des Steuersatzes, mit dem das übrige Einkommen besteuert wird. Im Regelfall wird deshalb am Schluss bei der Steuerberechnung erkennbar sein, dass der Progressionsvorbehalt zum Ansatz kam.

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      #3
      AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Dass es übermittelt wurde, war mir schon bewusst. Aber ist denn der Betrag richtig, der angezeigt wurde oder kommt laut dem Progressions. eine geringere Erstattung oder sogar Nachzahlung in Frage.

      Kann ich mich auf die Berechnung verlassen, mal blöd gefragt.

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        #4
        AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

        Danach bin ich die Berechnung nochmal durchgegangen und habe gesehen, dass das Elterngeld darin überhaupt nicht erwähnt wird.
        In der Berechnung wird das Elterngeld nicht erwähnt, das ist korrekt.

        Es gibt aber eine Zeile gegen Ende der Berechnung, aus der ersichtlich ist, dass der Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt, da ist auch der konkrete Steuersatz angegeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

          Also in Berechnung steht bei "Berechnung der Einkommensteuer" zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif...
          Kann ich dann davon ausgehen, dass das Elterngeld mit angerechnet wurde?

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            #6
            AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

            Ja so ist es.

            Sie können auch Ihre Steuererklärung öffnen, die den Absendevermerk trägt. Gehen Sie dann links oben auf das Auswahlmenü zu Datei und dann im Untermenü auf Daten in neue Elsterformular-Datei kopieren. Der Schreibschutz fällt weg und Sie können eine Vergleichsberechnung ohne Elterngeld machen.
            Zuletzt geändert von ; 12.03.2019, 17:08.

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              #7
              AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

              Vielen Dank.

              Ich hab das nicht online gemacht, sondern die Datei runter geladen. Würde das dann auch so gehen, wie Sie das beschrieben haben?

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                #8
                AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

                Was verstehen Sie unter nicht online und Datei heruntergeladen? Der von mir beschriebene Weg ist der Weg wenn Sie Ihre Steuererklärung mit dem auf dem PC installierten Steuerprogramm Elsterformular gemacht haben.

                https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....gen%20Wege.pdf
                Zuletzt geändert von ; 12.03.2019, 18:00.

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                  #9
                  AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

                  Ja, so habe ich das auch gemacht. Ich versuche es mal gleich. Danke
                  Ich dachte, Sie meinten online auf der Homepage. Man kann sich irgendwie mit dem Perso registrieren und alles online eingeben. Ich dachte, dieser Weg ist gemeint.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Sie haben recht. Es hat geklappt. Ist um deutliches mehr, wenn ich Elterngeld lösche.

                  Vielen Dank nochmal!

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                    #10
                    AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

                    Die Registrierung bei Mein ELSTER ist auch bei Verwendung von ElsterFormular zu empfehlen, noch dazu als ElsterFormular nur noch eine begrenzte Zeit verfügbar sein wird.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Elterngeld trotz Eingabe nicht in der Berechnung enthalten!?

                      Ich kann Charly24 nur zustimmen. Hier ein Link der den Umstieg vielleicht erleichtert:

                      https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....n%20Elster.pdf

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