In der Steuerbescheinigung der Bank wir die Höhe der Kapitalerträge mit 0€ ausgewiesen, von der ich die Summe für als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des §..., deutlich höher als 0€, abziehen und als Höhe der Kapitalerträge in Zeile 7 eintragen soll. Dadurch werden die Kapitalerträge negativ und von Elster nicht akzeptiert. Was ist hier falsch?
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Keine Ankündigung bisher.
Höhe der Kapitalerträge negativ
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AW: Höhe der Kapitalerträge negativ
Hallo,
unter der Zeile 7 gibt es noch eine Extrazeile für Verluste (die für Sonstiges, nicht die für Aktien), und dort kannst du den Betrag eintragen. Ich glaube in Zeile 7 muss dann noch eine Null (ein Sonderfall, denn normalerweise darf man Nullen nicht eintragen), ebenso in Zeile 12 und ggf. 13.
Der Verlust wird sich aber mangels Kapitalerträge nicht direkt auswirken sondern in die Zukunft vorgetragen (Feststellungsbescheid).
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Höhe der Kapitalerträge negativ
Zitat von eugenkss Beitrag anzeigenFür welches Steuerjahr ist das?
Seit 01.01.2018 gibt es keine ausschüttungsgleichen Erträge mehr.
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