Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhalt Student

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhalt Student

    Hallo,

    ich bin Student und bekomme noch von meinen Eltern Unterhalt. Sie geben den Unterhalt bei der Steuererklärung an, da absetzbar. In welcher Anlage muss ich den Unterhalt als Einnahme angeben? Anlage Unterhalt und Anlage SO passen meiner Meinung nach nicht, aber wo dann?

    Wäre für ein schnelles Feedback dankbar!

    Gruß
    John

    #2
    AW: Unterhalt Student

    hi,

    bin in der gleichen situation - du gibst das gar nicht an, da es sich nicht um steuerpflichtiges einkommen handelt.

    im grunde ist es geschickter, wenn du zuerst deine steuererklärung machst und danach deine eltern. dein steuerpflichtiges einkommen gemäß steuerbescheid wird über einem betrag von 624,-/jahr dem maximal absetzbaren unterhaltsbetrag deiner eltern angerechnet ... deine eltern geben dann deinen steuerbescheid bei ihrer steuererklärung als nachweis an.

    nicht, dass deine eltern zu viel absetzen ;-)

    gruß, zuza

    ps: du bekommst doch kein kindergeld mehr?

    http://www.bmfsfj.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38510.html
    Zuletzt geändert von Zuza; 28.05.2010, 18:07.

    Kommentar

    Lädt...
    X