Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfindung in der Steuererklärung eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abfindung in der Steuererklärung eintragen

    Hallo zusammen,

    mein Mann hat letztes Jahr eine Abfindung erhalten und ich bin mit der Frage, wo diese eingetragen werden soll, aktuell überfordert.
    Und zwar hat er eine Lohnsteuerbescheinigung von seinem alten AG und eine von seinem neuen. In der LSB von seinem alten AG ist die Abfindung nicht ersichtlich; er hat bzgl der Abfindung eine Lohnabrechnung erhalten. Hier steht die Höhe drin und die dafür gezahlten Steuern.
    Ich bin jetzt überfordert, wo ich die Abfindung eintragen soll. Erst dachte ich an Anlage N, Zeile 18; aber da kann ich ja nur einen Betrag eingeben und hab keinen Platz mehr für die Abzüge.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank und Grüße
    Inan

    #2
    AW: Abfindung in der Steuererklärung eintragen

    Man fügt bei ElsterFormular eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu (Ganz oben bei der 1. Lohnsteuerbescheinigung ist der Button Hinzufuegen!), dann kann man das alles getrennt eintragen.

    Wenn der AG die Lohnsteuer bereits ermäßigt hat, stehen die Einträge unter Nummer 10 ff., wenn nicht und man eine ermäßigte Besteuerung geprüft haben will, trägt man die in Nummer 3

    enthaltene Abfindung zusätzlich unter Nummer 19 ein.

    Bitte nicht direkt in die Zeile 18 der Anlage N eintragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung in der Steuererklärung eintragen

      Danke für die Antwort!

      Die beiden Lohnsteuerbescheinigungen habe ich bereits getrennt eingetragen. Unter Nummer 10 ff steht nichts drin, allerdings ist die erhaltene Abfindung auch nicht bei Punkt 3 mit dabei. Er hat bzgl der Abfindung lediglich eine Lohnabrechnung erhalten, wo die Höhe und die abgeführten Steuern aufgelistet sind. Deswegen weiss ich ja nicht, wo ich das ganze eintragen soll.

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung in der Steuererklärung eintragen

        ... allerdings ist die erhaltene Abfindung auch nicht bei Punkt 3 mit dabei. Er hat bzgl der Abfindung lediglich eine Lohnabrechnung erhalten, wo die Höhe und die abgeführten Steuern aufgelistet sind.
        Das habe ich im ersten Beitrag überlesen und eigentlich darf der AG das auch nicht so machen. Wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, muss auch eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X