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Häusl. Arbeitszimme

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    Häusl. Arbeitszimme

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht genau, wo ich die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer eintragen soll.
    Und im Internet gibt es hierzu leider unterschiedliche Darstellungen, deswegen ist das nicht ganz klar.

    Also ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, inklusive Erststudium und bin berufstätig.
    Nebenbei habe ich ein Zweitstudium angefangen, welches ich für die Fortbildungskosten/Studiengebühren unter Werbungskosten aufgelistet habe.

    Wo aber das häusliche Arbeitszimmer, welches ausschließlich zur Fortbildung bzw. des Zweitstudiums genutzt wird, nun korrekt eingetragen wird ist die Frage.
    Unter Werbungskonsten, gibt es den Punkt "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer". Dies ist meines Wissens nach aber eher für den aktuellen Beruf gedacht und da ich immer am Arbeitsplatz bin ist das nicht richtig.

    Kann ich das häusl. Arbeitszimmer für ein Zweitstudium unter Sonderausgaben Zeile 44 (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung) vermerken, oder ist dies nur für die Erstausbildung/Erststudium?
    Zuletzt geändert von Kyle; 15.03.2019, 20:13.

    #2
    AW: Häusl. Arbeitszimme

    Wenn Du der Meinung bist dass das Werbungskosten sind, dann gehört es nicht zu den Sonderausgaben. Wenn Dein Arbeitszimmer der Fortbildung dient, dann such Dir aus ob Du es als Arbeitszimmer oder als Fortbildungskosten einträgst.

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      #3
      AW: Häusl. Arbeitszimme

      Die steuerrechtliche Vorfrage, die du selbst klären musst, ist, ob für dein Zweitstudium überhaupt ein häusliches Arbeitszimmer notwendig ist. Dafür gelten objektive Maßstäbe.

      Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Das Abzugsverbot gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet,

      was bei dir aber sicher nicht der Fall ist.

      Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers, kann ein auf maximal 1.250 Euro begrenzter Abzug möglich sein. In diesem Fall darf für die jeweilige Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

      Ein anderer Arbeitsplatz ist jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist und den der Steuerpflichtige in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Häusl. Arbeitszimme

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die steuerrechtliche Vorfrage, die du selbst klären musst, ist, ob für dein Zweitstudium überhaupt ein häusliches Arbeitszimmer notwendig ist. Dafür gelten objektive Maßstäbe.

        Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Das Abzugsverbot gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet,

        was bei dir aber sicher nicht der Fall ist.

        Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers, kann ein auf maximal 1.250 Euro begrenzter Abzug möglich sein. In diesem Fall darf für die jeweilige Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

        Ein anderer Arbeitsplatz ist jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist und den der Steuerpflichtige in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann.

        Die Anforderungen die du beschrieben hast gelten meines Wissens nach nur für die berfliche Tätigkeit. Also wenn der Arbeitsmittelpunkt des Jobs zuhause ist, weil der Arbeitgeber kein Büro zur Verfügung stellen kann. Ich arbeite 100% am Arbeitsplatz.

        Es geht hier aber um ein häusliches Arbeitszimmer welches nur für ein Studium verwendet wird und das hat mit dem Arbeitgeber erstmal nichts zu tun und hier kann dir auch niemand ein Zimmer zur Verfügung stellen, deswegen ist das häusliche Arbeitszimmer automatisch der Mittelpunkt des Studiums.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn Du der Meinung bist dass das Werbungskosten sind, dann gehört es nicht zu den Sonderausgaben. Wenn Dein Arbeitszimmer der Fortbildung dient, dann such Dir aus ob Du es als Arbeitszimmer oder als Fortbildungskosten einträgst.
        Generell, ich habe keine Ahnung wo ich es eintragen soll.

        Die meisten Quellen sagen unter Sonderausgaben bzw. Fortbildungskosten.

        - - - Aktualisiert - - -

        https://taxfix.de/steuertipps/wie-ka...dium-absetzen/

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          #5
          AW: Häusl. Arbeitszimme

          Zitat von Kyle Beitrag anzeigen
          Die meisten Quellen sagen unter Sonderausgaben bzw. Fortbildungskosten.
          Das hängt natürlich von der rechtlichen Beurteilung ab. Die aber nicht Thema des Forums hier ist.

          Kommentar


            #6
            AW: Häusl. Arbeitszimme

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Das hängt natürlich von der rechtlichen Beurteilung ab. Die aber nicht Thema des Forums hier ist.
            Ich könnte mir vorstellen, dass es unter Werbungskosten falsch aufgehoben ist, weil die Zeile 43 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" sich vielleicht auf die Tätigkeit bezieht.

            Habe nämlich irgendwo gelesen, dass man die Kosten theoretisch 50:50 aufteilen kann (50%für Studium, 50% für Tätigkeit)
            Zuletzt geändert von Kyle; 15.03.2019, 21:52.

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              #7
              AW: Häusl. Arbeitszimme

              Die Eingabehilfe von ElsterFormular zu den Zeilen 44/45 des Hauptvordrucks ist bei der Frage, ob das jetzt Sonderausgaben oder Werbungskosten sind, durchaus hilfreich und auch eindeutig.

              Wenn ich neben der Universität wohne, könnte ich zum Lernen auch die Bibliothek aufsuchen. Bei uns hat die auch am Samstag und meines Wissens partiell sogar am Sonntag offen.

              Soweit zum Thema anderer geeigneter Arbeitsplatz. Aber das ist alles Steuerrecht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Häusl. Arbeitszimme

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Eingabehilfe von ElsterFormular zu den Zeilen 44/45 des Hauptvordrucks ist bei der Frage, ob das jetzt Sonderausgaben oder Werbungskosten sind, durchaus hilfreich und auch eindeutig.
                Keine Ahnung was in der Eingabehilfe genau steht, aber zu den Zeilen 44/45 habe ich auch Gegenbeispiele gelesen die behaupten dies wäre nur für die Erstausbildung/Erststudium und ein Arbeitszimmer des Zweitstudiums müsse unter Werbungskosten eingetragen werden.
                Bezogen auf die Studiengebühren für ein Zweitstudium ist das widerum eindeutig. Die kommen unter Werbungskosten.

                Edit: Gerade die Eingabehilfe mit Elster verwendet (mache die Steuererklärung sonst nie mit Elster) dort wird es bestätigt. Die Fortbildungskosten unter Sonderausgaben sind nur für ein Erststudium

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn ich neben der Universität wohne, könnte ich zum Lernen auch die Bibliothek aufsuchen. Bei uns hat die auch am Samstag und meines Wissens partiell sogar am Sonntag offen.

                Soweit zum Thema anderer geeigneter Arbeitsplatz. Aber das ist alles Steuerrecht!
                Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein häusl. Arbeitszimmer für mein Studium abgelehnt wird, weil die Uni eine Bibliothek zur Verfügung stellt.
                Die Informationen im Internet dazu waren recht eindeutig. Befindet sich in deiner Wohnung ein Zimmer, das du nur für dein Studium benutzt, dann kannst du es absetzen.
                Zuletzt geändert von Kyle; 15.03.2019, 22:09.

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                  #9
                  AW: Häusl. Arbeitszimme

                  Zitat von Kyle Beitrag anzeigen
                  Zeilen 44/45 ... nur für die Erstausbildung/Erststudium und ein Arbeitszimmer des Zweitstudiums müsse unter Werbungskosten eingetragen werden
                  Warum zweifelst Du?

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                    #10
                    AW: Häusl. Arbeitszimme

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Warum zweifelst Du?
                    Es stimmt tatsächlich. Es muss unter Werbungskosten.

                    Aber dort gibt es keine Unterscheidung für ein häusl. Arbeitszimmer ob Studium oder Job
                    Zuletzt geändert von Kyle; 15.03.2019, 22:12.

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                      #11
                      AW: Häusl. Arbeitszimme

                      Warum sollte es da eine Unterscheidung geben?

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