Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

    Hallo allerseits,

    ich habe mich dieses Jahr zum ersten Mal selbst an die Steuererklärung gewagt und habe im Elster Formular (20.1) noch ein Feld frei, das mir einfach nicht so wirklich einleuchtet.
    Ich habe schon im Forum gesucht, aber dazu bis jetzt nur Beiträge von Freiberuflern oder Selbstständigen gefunden. Ich selbst bin normaler Arbeitnehmer ohne irgendwelche Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

    Es geht mir um das "Summenfeld" im Hauptvordruck auf Seite 2 bei den Sonderausgaben, unterhalb der Zeile 57. Dort ist ein großes Feld "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter zur Ermittlung des Spendenhöchstbetrages" und ich bin mir nicht schlüssig, was ich dort eintragen soll. Ich habe bei Recherche im Internet hierzu zum Beispiel Informationen gefunden, daß dieses Feld nur relevant sei für Selbstständige und / oder bei Spenden an Stiftungen. Auf einer anderen Seite stand geschrieben, daß dort das zu versteuernde Einkommen des Betrachtungsjahres, bzw. 20% davon eingetragen werden müsse, da dies der abzugsmögliche Prozentsatz für Spenden sei.

    Ich habe meine Spenden in Zeile 46 (zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im Inland) eingetragen. In anderen Zeilen habe ich keine Eintragungen zu Spenden vorgenommen.
    Da ich mir nach den oben beschriebenen erlangten Infos fast noch unsicherer bin als am Anfang, wollte ich die Community in diesem Forum um Hilfe bitten. Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen oder erklären, was ich in diesem Feld eintragen muss - falls ich dort etwas eintragen muss ? Ich habe sonst alles fertig, nur das fehlt mir noch, und ich möchte natürlich kein fehlerhaft ausgefülltes Formular einreichen.

    Wäre echt super, wenn Ihr mir hierbei behilflich sein könntet. Aller Anfang ist leider immer schwer.

    Vielen Dank im Vorfeld für Eure Hilfe.
    Liebe Grüße
    Schnurbsel

    PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

    #2
    AW: Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

    Die Zeile nach der Zeile 57 kannst du bzw. musst du leer lassen, wenn du kein Unternehmen hast. Auch Unternehmer müssen da nichts angeben,

    es sei denn, sie spenden sehr viel und kommen mit dem regulären Höchstbetrag des § 10b Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht hin.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

      Wow, das ging ja superschnell.
      Vielen vielen Dank. Dann kann ich ja jetzt alles fertigstellen.

      Danke und ein schönes Wochenende noch :-)
      Liebe Grüße
      Schnurbsel

      PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

      Kommentar


        #4
        AW: Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

        Eine Frage noch...in Zeile 10 der Anlage AV (Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländischen Rentenversicherung 2017) muss ich das Bruttoarbeitsentgelt, wie es auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für 2017 angegeben ist, eintragen, ist das richtig ?
        Liebe Grüße
        Schnurbsel

        PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

        Kommentar


          #5
          AW: Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

          Das ist korrekt! Nur wenn du zu den Spitzenverdienern gehörst,musst du statt des Bruttolohns 2017 die Beitragsbemessungsgrenze 2017 für den Rentenversicherungsbeitrag eintragen.

          Aber die stünde dann auf der Meldebescheinigung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Ermittlung des Spendenhöchstbetrages

            Alles klar, prima.
            Vielen Dank :-)
            Liebe Grüße
            Schnurbsel

            PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

            Kommentar

            Lädt...
            X