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    Ratloser Student sucht eure Hilfe

    Guten Abend ElsterForum Community,

    seit bereits über 7 Jahren zahle ich unfreiwillig selbst Beiträge an die AOK Niedersachsen. Als Vollwaise hat das Leben es nicht leicht mit einem.
    Nun habe ich heute ein Schreiben von der AOK erhalten, die auflistet welche Beiträge ich zur Pflegeverischerung und welche ich zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld geleistet habe? Ich habe solch ein Schreiben von der AOK noch nie erhalten und weiß nicht was das bedeutet.

    Zu meiner Situation : Ich studiere aktuell Wirtschaftswissenschaften, bin 24 Jahre jung und arbeite nebenbei auf 450€. Bekomme aktuell noch Kindergeld und Halbwaisenrente. Ansonsten noch Wohngeld. Mein Anspruch auf BaföG ist bereits erloschen. Dieses habe ich im Zeitraum 2014-2015 erhalten.

    Meine letzte Steuererklärung liegt 2014, seitdem studiere ich, also habe ich auch dementsprechend keine mehr gemacht.

    Nun zu meinen Fragen :

    1. Erwartet mich eine Strafe, da ich die letzten fünf Jahre keine Erklärung gemacht habe?
    2. Was bedeutet dieses Schreiben von der AOK?

    Liebe Grüße,

    Bublik

    #2
    AW: Ratloser Student sucht eure Hilfe

    Zu 1: Dies wäre evtl. nur dann der Fall, wenn Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet wären - was so nicht abschliessend beurteilt werden kann. Nach den Angaben dürfte dies vermutlich nicht der Fall sein.

    Zu 2: Es handelt sich dabei um eine Beitragsbescheinigung der AOK. Diese soll dazu dienen, dass Sie die darin aufgelisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung geltend machen können wenn Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen würden.

    Kommentar


      #3
      AW: Ratloser Student sucht eure Hilfe

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Zu 1: Dies wäre evtl. nur dann der Fall, wenn Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet wären - was so nicht abschliessend beurteilt werden kann. Nach den Angaben dürfte dies vermutlich nicht der Fall sein.

      Zu 2: Es handelt sich dabei um eine Beitragsbescheinigung der AOK. Diese soll dazu dienen, dass Sie die darin aufgelisteten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung geltend machen können wenn Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen würden.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es stellen sich mir allerdings weitere Fragen auf.

      Ich arbeite zwar neben dem Studium auf 450€ Basis, erhalte aber eine kleine Halbwaisenrente. Ich habe gerade mehrere Stunden lang im Internet verbracht die gesamte Situation zu verstehen und stehe trotzdem auf dem Schlauch.

      Seit dem Verlust meiner Mutter, musste ich mich selbst bei der AOK versichern und einen Beitrag von 89,69€ monatlich überweisen. Von der deutschen Rentenversicherung habe ich die Halbwaisenrente immer auf mein Konto ausgezahlt bekommen, wovon ein Beitrag X zusätzlich an die Krankenkasse abgeführt wurde.

      Von meinen 450€, habe ich auch noch pauschal 17€ an Steuern bezahlt.

      Jetzt nur um es für mich selbst zu verstehen, lohnt es sich für mich überhaupt eine Steuererklärung zu machen oder würde ich sowieso nichts wiederbekommen, da das was an Steuern gezahlt wurde nicht die Welt ist?

      Im Internet steht eben, dass ich die gesamten Krankenkassenbeiträge zurückerstattet kriegen kann, da ich eine "Beitragsfreiheit" besitze, aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Ich bin extrem verwirrt.

      Kommentar


        #4
        AW: Ratloser Student sucht eure Hilfe

        Zitat von bublik Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es stellen sich mir allerdings weitere Fragen auf.

        Ich arbeite zwar neben dem Studium auf 450€ Basis, erhalte aber eine kleine Halbwaisenrente. Ich habe gerade mehrere Stunden lang im Internet verbracht die gesamte Situation zu verstehen und stehe trotzdem auf dem Schlauch.

        Renteneinnahmen sind auf der Anlage R zu erklären.

        Seit dem Verlust meiner Mutter, musste ich mich selbst bei der AOK versichern und einen Beitrag von 89,69€ monatlich überweisen. Von der deutschen Rentenversicherung habe ich die Halbwaisenrente immer auf mein Konto ausgezahlt bekommen, wovon ein Beitrag X zusätzlich an die Krankenkasse abgeführt wurde.

        Die Versicherungsbeiträge sind wie gesagt in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

        Von meinen 450€, habe ich auch noch pauschal 17€ an Steuern bezahlt.

        Pauschal besteuerte Minijobs, in denen der Arbeitgeber die Steuern übernimmt, sind in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben. Ansonsten sind diese auf der Anlage N zu erklären - vom Arbeitgeber erhalten Sie dazu als Beleg eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die als Vorlage für die Erfassung genutzt werden kann.

        Jetzt nur um es für mich selbst zu verstehen, lohnt es sich für mich überhaupt eine Steuererklärung zu machen oder würde ich sowieso nichts wiederbekommen, da das was an Steuern gezahlt wurde nicht die Welt ist?

        Im Internet steht eben, dass ich die gesamten Krankenkassenbeiträge zurückerstattet kriegen kann, da ich eine "Beitragsfreiheit" besitze, aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Ich bin extrem verwirrt.
        Renteneinnahmen sind auf der Anlage R zu erklären.

        Die Versicherungsbeiträge sind wie gesagt in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

        Pauschal besteuerte Minijobs, in denen der Arbeitgeber die Steuern übernimmt, sind in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben. Ansonsten sind diese auf der Anlage N zu erklären - vom Arbeitgeber erhalten Sie dazu als Beleg eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die als Vorlage für die Erfassung genutzt werden kann.

        Das ist Ihre Entscheidung und das Steuerprogramm informiert Sie über die Steuerberechnung über das finanzielle Ergebnis.

        Im Internet steht eben, dass ich die gesamten Krankenkassenbeiträge zurückerstattet kriegen kann, da ich eine "Beitragsfreiheit" besitze, aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Ich bin extrem verwirrt.[/QUOTE]

        Darüber informieren Sie sich am Besten beim Versicherungsträger - der AOK.

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