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Anlage Unterhalt bei Einzelveranlagung von Ehegatten

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    Anlage Unterhalt bei Einzelveranlagung von Ehegatten

    Hallo,

    ich komme einfach nicht weiter. Ich bearbeite die Steuererklärung 2018 meiner Schwiegereltern. Sie unterstützen eines ihrer Kinder, sodass ich die Anlage Unterhalt ausgefüllt habe. Jetzt habe ich eine Günstigerprüfung gemacht und die Einzelveranlagung sei günstiger. Wenn dann die beiden Steuererklärungen automatisch angelegt werden, sind die Zahlen an sich auch richtig. Wenn ich aber auf die Berechnung gehe, stimmt der Höchstbetrag nicht. In 2017 war der Fall genauso und da war auf beiden Berechnungen die Hälfte des Höchstbetrages + eine Summe für Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung.
    In 2018 werden mir aber nicht bei jedem 4.500€ angezeigt, was doch eigentlich der Fall wäre ?
    Und bei der Zusammenveranlagung setzt er den Höchstbetrag von 9.000€ + die 1.500€ Krankenkassenbeiträge richtig an.

    Einmal als Hilfe ein paar Zahlen:
    Unterstützung der Eltern: 17.000€
    Zusätzlich Krankenkassenbeiträge: 1.500€
    Im Jahr 2018 hat das "Kind" 10.000€ brutto selber verdient.

    Ich hoffe jemand kann mir helfen.
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Anlage Unterhalt bei Einzelveranlagung von Ehegatten

    Wenn das Kind selbst Einkünfte hatte, werden die doch angerechnet, wie soll da der Höchstbetrag anzusetzen sein?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt bei Einzelveranlagung von Ehegatten

      Wenn ich es als Zusammenveranlagung lasse, dann setzt das Programm den Höchstbetrag an. Ich habe angegeben, dass die unterstützte Person kein bzw. nur geringes Einkommen hat (je nach Wohnsitzland zwischen 3.875€ und 15.500€) . Selbst wenn ich die 10.000€ wieder rausnehme nimmt das Programm bei der Einzelveranlagung nicht den Höchstbetrag. Das wundert mich eben.

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt bei Einzelveranlagung von Ehegatten

        Du verwechselst das Einkommen mit dem Vermögen! Deine Angaben sind offenbar fehlerhaft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt bei Einzelveranlagung von Ehegatten

          Noch zur Ergänzung:

          Die Frage in Zeile 42 betrifft das Vermögen des Kindes, nicht dessen Einkünfte! Nach dem Bruttolohn wird dann ab Zeile 45 gefragt.

          Bei einem Kind, das im Jahr 2018 selbst 10.000 € brutto verdient hat, bleibt außer der Krankenversicherung, nichts übrig, was zu einer Steuerersparnis bei den Eltern führen würde,

          es sei denn, das Kind hätte Werbungskosten von mehr als 1.000 € gehabt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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