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Gehalt wegen Elternzeit unter Grundfreibetrag, trotzdem Steuern erhoben?

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    Gehalt wegen Elternzeit unter Grundfreibetrag, trotzdem Steuern erhoben?

    Hallo Zusammen,

    ich mache gerade die Steuererklärung für das Jahr 2018 und bin ein wenig verwirrt wegen der aktuellen Berechnung. Ich war ab Mitte Februar in Mutterschutz und den Rest des Jahres in Elternzeit. D.h. mein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag. Meines Verständnisses nach sollte ich keine Steuern bezahlen, weils ja drunter ist. Klar, das Elterngeld zählt für den Progressionsvorbehalt, aber ich dachte ja nur quasi für die Berechnung der % für den Fall wenn ich Steuern zahlen müsste.

    Verstehe ich etwas falsch? Wo könnte das Problem sein?
    Danke im Voraus,
    Grüße
    Nastia

    #2
    AW: Gehalt wegen Elternzeit unter Grundfreibetrag, trotzdem Steuern erhoben?

    Lass mich raten: Einkommen + Elterngeld liegen über dem Grundfreibetrag.

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      #3
      AW: Gehalt wegen Elternzeit unter Grundfreibetrag, trotzdem Steuern erhoben?

      Das schon, aber das Einkommen selbst drunter. Werden dann tatsächlich Steuern erhoben?

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        #4
        AW: Gehalt wegen Elternzeit unter Grundfreibetrag, trotzdem Steuern erhoben?

        Genau so funktioniert der Progressionsvorbehalt! Du versteuerst nur dein ~normales~ Einkommen. Aber zu dem Steuersatz, der sich aus Einkommen + Lohnersatzleistungen ergibt.

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          #5
          AW: Gehalt wegen Elternzeit unter Grundfreibetrag, trotzdem Steuern erhoben?

          Ja, das ist ja gerade das Ziel des Progressionsvorbehalt. Bei der Frage welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, werden Elterngeld und steuerpflichtige Einkünfte aufsummiert.

          Diesen Steuersatz zahlst du dann nur für die steuerpflichtigen Einkünfte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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