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Steuerbrutto- oder Gesamtbrutto ?

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    Steuerbrutto- oder Gesamtbrutto ?

    Hallo nochmal , ich hoffe nicht das ich hier nerve...

    auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht unter Zeile 3 der Bruttoarbeitslohn, steuern werden aber über Steuerbrutto gerechnet, damit steuerfreie Zuschläge halt steuerfrei sind.
    Was muss ich jetzt unter Anlage N beim Bruttoarbeitslohn angeben ?

    Falls man sehr hohe Zulagen hat, ist doch eine Nachzahlung fast schon klar.


    Der Bruttoarbeitslohn Beträgt 44.574 aber das Steuerbrutto knapp 36500.

    Wenn ich den Bruttoarbeitslohn benutze muss ich 150€ nachzahlen, bei dem Steuerbrutto bekomme ich 400 wieder.

    Habe zwei Kinder und auch ein bisschen was zum absetzen angegeben.

    Danke euch schon mal für eure Hilfe

    #2
    AW: Steuerbrutto- oder Gesamtbrutto ?

    In Nr. 3 der in die Anlage N integrierten Lohnsteuerbescheinigung ist der Betrag aus Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung, die Dir Dein Arbeitgeber ausgehändigt hat, einzutragen.

    Warum solltest Du 8.000 Euro steuerfrei bekommen haben? Wenn, dann ja wohl für Werbungskosten, die Dir entstanden sind. Diese musst Du dann auch mit Deiner Steuererklärung geltend machen.

    EDIT: im anderen Thread hast Du ja gesagt dass Du mit Mein Elster arbeitest. Dort würde dann der Bruttolohn aus Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N, Seite 2, Zeile 6 eingetragen werden.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 23.03.2019, 19:08.

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      #3
      AW: Steuerbrutto- oder Gesamtbrutto ?

      Warum solltest Du 8.000 Euro steuerfrei bekommen haben?
      Wer regelmäßig Nachtschichten leistet und auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss, der kann schon auf nicht unerhebliche steuerfreie Zuschläge pro Jahr kommen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbrutto- oder Gesamtbrutto ?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wer regelmäßig Nachtschichten leistet und auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss, der kann schon auf nicht unerhebliche steuerfreie Zuschläge pro Jahr kommen.
        Und wie werden die dann erklärt, wenn sie im Brutto enthalten sind?

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          #5
          AW: Steuerbrutto- oder Gesamtbrutto ?

          Die sind ja nur im Gesamtbrutto auf den Gehaltsabrechnungen enthalten und tauchen im steuerpflichtigen Brutto und damit auf der Lohnsteuerbescheinigung doch überhaupt nicht auf.

          Deshalb gibt es da gar nichts zu erklären. Was zum Gesamtbrutto gehört, ist -wie fast alles in Deutschland- gesetzlich genau geregelt:

          https://www.gesetze-im-internet.de/entgbv/__1.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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