Hallo nochmal , ich hoffe nicht das ich hier nerve...
auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht unter Zeile 3 der Bruttoarbeitslohn, steuern werden aber über Steuerbrutto gerechnet, damit steuerfreie Zuschläge halt steuerfrei sind.
Was muss ich jetzt unter Anlage N beim Bruttoarbeitslohn angeben ?
Falls man sehr hohe Zulagen hat, ist doch eine Nachzahlung fast schon klar.
Der Bruttoarbeitslohn Beträgt 44.574 aber das Steuerbrutto knapp 36500.
Wenn ich den Bruttoarbeitslohn benutze muss ich 150€ nachzahlen, bei dem Steuerbrutto bekomme ich 400 wieder.
Habe zwei Kinder und auch ein bisschen was zum absetzen angegeben.
Danke euch schon mal für eure Hilfe
auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht unter Zeile 3 der Bruttoarbeitslohn, steuern werden aber über Steuerbrutto gerechnet, damit steuerfreie Zuschläge halt steuerfrei sind.
Was muss ich jetzt unter Anlage N beim Bruttoarbeitslohn angeben ?
Falls man sehr hohe Zulagen hat, ist doch eine Nachzahlung fast schon klar.
Der Bruttoarbeitslohn Beträgt 44.574 aber das Steuerbrutto knapp 36500.
Wenn ich den Bruttoarbeitslohn benutze muss ich 150€ nachzahlen, bei dem Steuerbrutto bekomme ich 400 wieder.
Habe zwei Kinder und auch ein bisschen was zum absetzen angegeben.
Danke euch schon mal für eure Hilfe
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