Ich habe für das Jahr 2008 die Anlage AV für meinen Mann ausgefüllt. Ich selber habe keinen Altersvorsorgevertrag. Bei der Berechnung in Elster wurden die Altersvorsorgeaufwendungen aber gar nicht berücksichtigt. Im Bescheid vom Finanzamt wurden diese aber erfasst. Somit hatte ich ich zwischen beiden Berechnungen Differenzen. Woran kann das liegen?
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AW: Anlage AV
das kann ihnen am besten der sachbearbeiter vom finanzamt erklären. ohne details des einzelfalls zu kennen ist eine aussage sonst unmoeglich.
im bereich der altersvorsorge riester findet eine guenstiger-pruefung statt, das heisst, es wird gerechnet ob die in den vertrag geflossene zulage guenstiger ist oder eine beruecksichtigung der beitraege als sonderausgaben. bei letzterem wird die zulage auf die jahressteuer wieder aufgeschlagen, da es nur entweder oder gibt.
wann was guenstiger ist und entsprechend in der berechnung auftaucht haengt nun wieder vom individuellen steuersatz ab, und der haengt unter anderem daran was das finanzamt sonst alles als einkommenmindernd anerkennt oder nicht...
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AW: Anlage AV
Der ganze Steuerbescheid ist genau so wie Elster es berechnet hat. Im Steuerbescheid jedoch wurde die Altersvorsorgezulage der Steuer hinzugerechnet, da die Aufwendungen zzgl. Zulage als Sonderausgabe abgezogen wurden. In Elster zieht er die Aufwendungen aber nicht als Sonderausgabe ab und rechnet die der Steuer nicht hinzu. Er sagt hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen gar nichts....
Der Bescheid vom FA stimmt. Ich bin Steuerfachangestellte und stimme der Berechnung komplett zu. Ich verstehe nur nicht, warum Elster das nicht so rechnet.
Ich habe auf dem Mantelbogen und der Anlage AV sämtliche Kreuze gesetzt, die zu setzen sind.
Ich weiß nicht ob es daran liegt, dass mein Mann die Anlage AV hat und ich nicht?!
Denn in anderen Fällen wo beide Ehegatten oder ein Einzelveranlagter die Anlage AV haben, stimmt die Berechnung von Elster und dem FA komplett überein.
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