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Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

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    Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Liebes Forum

    ich sitze an der Steuererklärung meines verstorbenen Vaters und komme nicht so recht weiter.

    Er hat eine Pension bekommen, von der LohnSt., Soli und KiSt. abgingen. Das habe ich alles in Anlage N eingetragen. Seine Kranken- und Pflegeversicherung wollte ich in Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, aber diese Felder sind nicht anklickbar, wollen automatisch auf Eintragungen in N zugreifen. Wo liegt hier der Fehler? Wo kann ich KV und PV sonst eintragen?

    Danke für Eure Hilfe!

    Lieben Gruß

    mimmi

    #2
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Wenn die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über den Arbeitgeber abgewickelt wurden, stehen die Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung und müssen auch dort eingetragen werden.

    Wenn er Selbstzahler in der GKV war, gehören die Beiträge in die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Wenn er privat krankenversichert war, gehören die Beiträge in die Zeilen 24 und 25 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

      Danke!

      Okay... Also auf der Bezügeabrechnung erscheinen keine KV- und PV-Beiträge. Ich habe also die Daten entsprechend in die Zeilen 17 und 19 und eine private Zusatz-KV in Zeile 24 eingetragen. Leider "meckert" Elster aber jetzt wegen der leeren Felder in Vorsorgeaufwand Zeile 12 und 14.... Und nun?

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        #4
        AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

        Leider "meckert" Elster aber jetzt wegen der leeren Felder in Vorsorgeaufwand Zeile 12 und 14.... Und nun?
        Das kann ich zumindest in ElsterFormular nicht nachstellen. Leere Felder sind in der Anlage Vorsorgeaufwand ganz normal, bei mir sind die Zeilen 12 und 14 auch leer.

        Hast du vielleicht in den Zeilen 13 oder 15 etwas eingetragen? Die müssen leer bleiben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

          Oh, echt seltsam!? Nein, die Felder sind auch leer bei mir.

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            #6
            AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

            Zitat von mimmi Beitrag anzeigen
            Danke!

            Okay... Also auf der Bezügeabrechnung erscheinen keine KV- und PV-Beiträge. Ich habe also die Daten entsprechend in die Zeilen 17 und 19 und eine private Zusatz-KV in Zeile 24 eingetragen. Leider "meckert" Elster aber jetzt wegen der leeren Felder in Vorsorgeaufwand Zeile 12 und 14.... Und nun?
            Hallo,

            Entweder bsind die Zeilen 17 und 19 oder die Zeile 24 falsch.
            Es handelt sich jeweils um die Basisversicherung und da gibt es nur -enteder oder-
            Private Zusatzversicherungen gehören in Zeile 28

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

              Danke! Das hab ich jetzt korrigiert, aber es meckert immer noch.

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                #8
                AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                Wie lautet denn die Fehlermeldung im exakten Wortlaut?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                  Ah, Zeile 11 war jetzt das Problem!

                  Danke vorerst! Melde mich bestimmt später nochmal...

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                    #10
                    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                    Zwei Fragen zum Hauptvordruck:

                    1) Kirchensteuer Zeile 42: Woraus geht denn hervor, welcher Teil der Kirchensteuer erstattet wurde?

                    2) Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten Zeile 67: Ab welcher Höhe ist diese Eintragung denn überhaupt relevant? Kann man hier auch Pauschalen eingeben? (Ich versuche gerade Arztrechnungen einzuholen, aber das ist wegen der medizinischen Schweigepflicht nicht einfach.)

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                      #11
                      AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                      1) Kirchensteuer Zeile 42: Woraus geht denn hervor, welcher Teil der Kirchensteuer erstattet wurde?

                      Aus dem Einkommensteuerbescheid, den Sie vom Finanzamt in dem Jahr erhalten haben, für das Sie jetzt eine Steuererklärung machen. Die Kirchensteuererstattung ist immer in dem Jahr zu erklären, in dem man sie erhalten hat.

                      2) Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten Zeile 67: Ab welcher Höhe ist diese Eintragung denn überhaupt relevant? Kann man hier auch Pauschalen eingeben? (Ich versuche gerade Arztrechnungen einzuholen, aber das ist wegen der medizinischen Schweigepflicht nicht einfach.)

                      Pauschalen geht nicht. Allerdings wirken sich hier Eintragungen nur aus, wenn Ihr Aufwand die sogenannte zumubare Eigenbelastung überschreitet. Diese hängt vom Familienstand und der Höhe des Einkommens ab.

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                        #12
                        AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                        Hallo,

                        die zumutbare Belastung kannst du ermitteln, indem du einen fiktiven Wert in das Feld eingibst und dir dann die Erläuterungen zur Steuerberechnung anschaust

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                          Zitat von mimmi Beitrag anzeigen
                          Zwei Fragen zum Hauptvordruck:

                          1) Kirchensteuer Zeile 42: Woraus geht denn hervor, welcher Teil der Kirchensteuer erstattet wurde?

                          2) Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten Zeile 67: Ab welcher Höhe ist diese Eintragung denn überhaupt relevant? Kann man hier auch Pauschalen eingeben? (Ich versuche gerade Arztrechnungen einzuholen, aber das ist wegen der medizinischen Schweigepflicht nicht einfach.)
                          Sie können Ihre Steuererklärung einfach fertig machen, in der Zeile einen geschätzten Aufwand eintragen und eine Steuerbechnung durchführen. Dann sehen Sie wie hoch die zumutbare Belastung in Ihrem Fall ist und können abschätzen, ob sich Ihr Aufwand bezüglich einer konkreten Ermittlung des Aufwandes lohnt.

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                            #14
                            AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                            Nicht in allen Bundesländern wird die Kirchensteuer vom Finanzamt festgesetzt. In Bayern erhält man einen eigenen Kirchensteuerbescheid vom Kirchensteueramt.

                            Da sieht man einen Erstattungsbetrag dann auch auf dem Kontoauszug.

                            Nach meiner Erfahrung muss der Eigenanteil der Krankheitskosten schon eine gewisse Größenordnung erreichen, um sich steuerlich bemerkbar zu machen.

                            Aber das lässt sich mit dem von @FIGUL vorgeschlagenen Verfahren leicht herausfinden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

                              Danke, das mit den Krankheitskosten probier ich aus!

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