Hallo,
es geht um die Sektion:
Anlage SO
Private Veräußerungsgeschäfte
Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern
Der Hilfetext dazu:
Ich habe Gewinn durch Veräußerung nach mehr als einem Jahr nach der Anschaffung gemacht, dieser Gewinn ist also steuerfrei.
Ich möchte diesen Gewinn jedoch erklären, auch wenn er steuerfrei ist, damit ich einen Bescheid darüber erhalte und die Sache damit erledigt ist und nicht evtl. irgendwann noch Nachfragen dazu kommen. Entsprechende Nachweise dazu habe ich dem FA schriftlich zugesandt.
Nun kann man im Elster-Formular für jedes der o.g. Veräußerungsgeschäfte das Anschaffungs- sowie das Veräußerungsdatum angeben.
Das habe ich auch getan, mit Daten zwischen denen mehr als ein Jahr liegt.
In der Steuerberechnung von Elster-Formular jedoch wird der Gewinn mit allen Daten korrekt angezeigt, jedoch als einkommensteuerpflichtig berechnet, was falsch ist.
Dieses Verhalten ist für mich nicht nachvollziehbar, ist das nicht ein Fehler?
Es ist auch unschön, weil das FA sicher(? hoffentlich) selbst erkennt, dass der Gewinn steuerfrei ist, dann kann ich den Steuerbescheid jedoch nicht mit der Vorausberechnung in Elster vergleichen.
Edit:
Oder "darf" man in o.g. Sektion tatsächlich keine steuerfreien Gewinne eintragen (entsprechend dem Hilfetext), und kann es sein, dass das FA trotz der Zeit von mehr als einem Jahr zwischen Anschaffungs- und Veräußerungsdatum die Steuerfreiheit nicht feststellt? Dann sollte die Eingabe von steuerfreien Gewinnen verhindert werden (die Berechnung der Zeitdifferenz ist ja nun nicht wirklich schwierig), oder zumindest in der Plausibilitätsprüfung eine Warnung erscheinen.
So wie es jetzt ist, ist es in jedem Fall ein unverständliches Verhalten.
Danke.
es geht um die Sektion:
Anlage SO
Private Veräußerungsgeschäfte
Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern
Der Hilfetext dazu:
"Zeilen 41 bis 48
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb."
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb."
Ich möchte diesen Gewinn jedoch erklären, auch wenn er steuerfrei ist, damit ich einen Bescheid darüber erhalte und die Sache damit erledigt ist und nicht evtl. irgendwann noch Nachfragen dazu kommen. Entsprechende Nachweise dazu habe ich dem FA schriftlich zugesandt.
Nun kann man im Elster-Formular für jedes der o.g. Veräußerungsgeschäfte das Anschaffungs- sowie das Veräußerungsdatum angeben.
Das habe ich auch getan, mit Daten zwischen denen mehr als ein Jahr liegt.
In der Steuerberechnung von Elster-Formular jedoch wird der Gewinn mit allen Daten korrekt angezeigt, jedoch als einkommensteuerpflichtig berechnet, was falsch ist.
Dieses Verhalten ist für mich nicht nachvollziehbar, ist das nicht ein Fehler?
Es ist auch unschön, weil das FA sicher(? hoffentlich) selbst erkennt, dass der Gewinn steuerfrei ist, dann kann ich den Steuerbescheid jedoch nicht mit der Vorausberechnung in Elster vergleichen.
Edit:
Oder "darf" man in o.g. Sektion tatsächlich keine steuerfreien Gewinne eintragen (entsprechend dem Hilfetext), und kann es sein, dass das FA trotz der Zeit von mehr als einem Jahr zwischen Anschaffungs- und Veräußerungsdatum die Steuerfreiheit nicht feststellt? Dann sollte die Eingabe von steuerfreien Gewinnen verhindert werden (die Berechnung der Zeitdifferenz ist ja nun nicht wirklich schwierig), oder zumindest in der Plausibilitätsprüfung eine Warnung erscheinen.
So wie es jetzt ist, ist es in jedem Fall ein unverständliches Verhalten.
Danke.
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