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Künstliche Befruchtung in der Steuererklärung angeben

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    Künstliche Befruchtung in der Steuererklärung angeben

    Hallo Zusammen,

    ich habe die Steuererklärung (beide Ehepartner) soweit fertig, mir stellt sich nun die Frage, ob ich die Kosten für die Künstliche Befruchtung eintragen soll und ob sich daraus etwas ergibt.

    Folgende Infos dazu:

    10 Fahrten a 30 km eine Strecke
    Kosten gesamt (50%-Selbstkostenanteil, Rest wird von der Krankenkasse übernommen) 1.822,10 €
    Anteilige Rückerstattung Krankenkasse 500 €
    Gesamtes Bruttoeinkommen 87.300 €

    Lohnt sich eine Eintragung hier, oder soll ich mir die Arbeit sparen?

    Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank und LG
    Sabrina

    #2
    AW: Künstliche Befruchtung in der Steuererklärung angeben

    Dies können Sie selbst feststellen - und nur Sie. Denn die steuerliche Auswikrung hängt bei den aussergewöhnlichen Belastungen von der Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ab, die sich nach dem konkreten Familenstand und der Höhe des Einkommens richtet. Eine Steuerberchnung gibt Ihnen dann die korrekte Antwort, wenn Sie die Eintragungen in Zeile 67 des Hauptvordruckes machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Künstliche Befruchtung in der Steuererklärung angeben

      Man kann ja bei den agB in Zeile 67 des Hauptvordrucks immer Beträge eintragen, gleich, ob etwas nun wirklich zu den agB rechnet oder nicht.

      Man sieht dann in der Steuervorausberechnung, ob man über der zumutbaren Eigenbelastung liegt.

      Bei den genannten Einkünften gehe ich gefühlt davon aus, dass da nichts dabei rauskommt, getestet habe ich es selbst aber nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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