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gezahlte Kirchensteuer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Deshalb gibst Du im Hauptvordruck alle Kirchensteuern an ...
    Wobei in diesem Punkt Mein ELSTER die Nase ein wenig vorn hat, denn hier werden schon seit letztem Jahr jeweils Einzeleinträge angeboten und auch erwartet,

    wobei die Kirchenlohnsteuerbeträge allerdings auch bei Mein ELSTER nach wie vor manuell erfasst werden müssen.

    Ich habe unlängst ein Steuerprogramm getestet, da wurde die Kirchenlohnsteuer aus den abgerufenen Bescheinigungen übernommen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
    als nebenberuflich Selbstständiger muss ich ja auch auf diese Einkünfte Kirchensteuer bezahlen.
    Also, die Kirchensteuer ist ja zwei Mal von Bedeutung:

    1. um für das Veranlagungsjahr die richtige Höhe der Nachzahlung oder Erstattung zu ermitteln. Deshalb gibst Du in der Anlage N die vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer an. Wieviel Du vorausbezahlt hast weiß das Finanzamt.

    2. zur Berücksichtigung als Sonderausgaben. Deshalb gibst Du im Hauptvordruck alle Kirchensteuern an, die im entsprechenden Jahr - egal für welches Jahr - entrichtet oder erstattet wurde.

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  • Norbert Dahms
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Hallo FUGIL,

    als nebenberuflich Selbstständiger muss ich ja auch auf diese Einkünfte Kirchensteuer bezahlen.

    Gruß
    Norbert

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
    Hallo FUGIL,

    ich soll sie also in der Anlage N angeben, indem ich die zu den Angaben in der Lohnsteuerbescheiningung(en) addiere und dann in Anlage N den erhöhten Betrag angebe?
    Das kommt mir eigentlich etwas seltsam vor. Denn wozu gibt es dann Zeile 43 im Hauptvordruck?
    Da bin ich mal gespannt, wie der Bescheid vom FA aussehen wird.
    Das gibt doch bestimmt wieder Nachfragen.

    Gruß
    Norbert
    Hallo,

    nein
    In die Anlage N kommt die KiSt aus der Lstbesch.
    und in Zeile 43 HV die Gesamtsumme.
    Du hast mir immer noch nicht erklärt was du mit -separater KiSt- meinst

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Nein, die Summe aller Kirchensteuerzahlungen eines Jahres (einbehaltene Kirchenlohnsteuer, Vorauszahlungen, Abschlusszahlung) ist bei den Sonderausgaben

    im Hauptvordruck zu erklären. In die Lohnsteuerbescheinigung der Anlage N gehört nur die einbehaltene Kirchenlohnsteuer.

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  • Norbert Dahms
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Hallo FUGIL,

    ich soll sie also in der Anlage N angeben, indem ich die zu den Angaben in der Lohnsteuerbescheiningung(en) addiere und dann in Anlage N den erhöhten Betrag angebe?
    Das kommt mir eigentlich etwas seltsam vor. Denn wozu gibt es dann Zeile 43 im Hauptvordruck?
    Da bin ich mal gespannt, wie der Bescheid vom FA aussehen wird.
    Das gibt doch bestimmt wieder Nachfragen.

    Gruß
    Norbert

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: gezahlte Kirchensteuer

    Zitat von Norbert Dahms Beitrag anzeigen
    ich habe in Zeile 43 des Hauptvordrucks meine separat gezahlte Kirschensteuer angegeben. Allerdings wird in der Berechnung diese als Sonderausgabe bewertet und nicht als bereits gezahlte Kirchensteuer. Mache ich da etwas falsch oder liegt hier eine fehlerhafte Berechnung/Berücksichtigung vor? Die Kirchensteuer, die mein Arbeitgeber direkt abgeführt und in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat, wird ,wie in der Anlage N angegeben, bei der Berechnung berücksichtigt.
    Hallo,

    was meinst du mit separater KiSt - eine Nachzahlung?
    Die musst du zu der abgeführten KiSt(Lstbescheinigung) dazu addieren

    Gruß FIGUL

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  • Norbert Dahms
    hat ein Thema erstellt gezahlte Kirchensteuer.

    gezahlte Kirchensteuer

    ich habe in Zeile 43 des Hauptvordrucks meine separat gezahlte Kirschensteuer angegeben. Allerdings wird in der Berechnung diese als Sonderausgabe bewertet und nicht als bereits gezahlte Kirchensteuer. Mache ich da etwas falsch oder liegt hier eine fehlerhafte Berechnung/Berücksichtigung vor? Die Kirchensteuer, die mein Arbeitgeber direkt abgeführt und in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat, wird ,wie in der Anlage N angegeben, bei der Berechnung berücksichtigt.
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