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ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

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    ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Hallo zusammen ,

    ich habe im vergangenen Jahr zum Teil ALG II bezogen. Bin aber weiterhin privat Krankenversichert gewesen.
    Vom Arbeitsamt habe ich dafür Zuschüsse bekommen. Muss ich diese Zuschüsse nun in der Einkommensteuer angeben? Weil ich sonst überall lese das man Hartz IV Bezüge nicht angeben muss.
    Wenn ja - in welcher Zeile (Elster Online Formular) muss ich die Zuschüsse angeben - Zeile 27?

    Vielen Dank

    #2
    AW: ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Zitat von Niahmj Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen ,

    ich habe im vergangenen Jahr zum Teil ALG II bezogen. Bin aber weiterhin privat Krankenversichert gewesen.
    Vom Arbeitsamt habe ich dafür Zuschüsse bekommen. Muss ich diese Zuschüsse nun in der Einkommensteuer angeben? Weil ich sonst überall lese das man Hartz IV Bezüge nicht angeben muss.
    Wenn ja - in welcher Zeile (Elster Online Formular) muss ich die Zuschüsse angeben - Zeile 27?

    Vielen Dank
    Hallo

    Nein.
    Die KV wird doch nicht besteuert

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

      Hallo,

      Vielen Dank für die schnelle Antwort, dass dachte ich eigentlich auch habe aber in diesem Forum, allerdings mit Bezug auf ALG I folgendes gelesen : https://forum.elster.de/anwenderforu...geversicherung

      Dies ist nun verwirrend, auch weil mir das Arbeitsamt in einem Schreiben mitteilt, dass sie den Nachweis über die Zuschüsse an das Finanzamt übermittelt hat. Dieses Schreiben bleibt aber ohne jegliche weiteren Informationen.

      Kommentar


        #4
        AW: ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

        Die Zuschüsse von dritter Seite zur KV wirst du schon erklären müssen, die ALG II-Leistung hingegen nicht.

        Die Zuschüsse kommen in die Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

          Vielen Dank. Ja so verstehe ich es auch.
          Und in Zeile 24 trage ich den gleichen Betrag ein? Denn es war eine Basisversicherung, allerdings privat. Mein Formular möchte, dass ich diese Zeile auch ausfülle.

          Kommentar


            #6
            AW: ALG II Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

            Du trägst das ein, was dir deine PKV für 2018 insgesamt bescheinigt hat, getrennt nach KV (Zeile 24) und PV (Zeile 25).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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