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Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

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    Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

    Hallo,
    Ich habe im letzten Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und bin ab dem 1.8. festangstellt. Als ich meine Steuererklärung gemacht habe und erat die Bescheigung meiner Ausbildung angegeben habe, hätte ich etwa 350 wieder bekommen. Dann hab ich die Lohnsteuerbeschigung von meiner jetzigen Stelle angegeben habe hätte ich etwa 30 Euro zurückzahlen müssen. Aus Interesse habe ich mal die Anlage meiner Ausbildung gelöscht und hatte dann nur für meine jetztigen Stelle etwa 1400 Euro zurückbekommen. Warum ist das so? Was soll ich jetzt tun?
    Habe halt noch arbeitsweg angegeben, aber das ist halt nicht so viel und machts nicht besser

    Danke schon einmal

    #2
    AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

    Du musst natürlich die Einkünfte des gesamten Jahres erklären, also beide Lohnsteuerbescheinigungen in dein Steuerprogramm eingeben.

    Welches Programm wird denn verwendet?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

      Ja werde ich auch tun habe nur geguckt was das so ergibt, aber macht für mich eher wenig Sinn, dass ich dann zurückzahlen muss. Elster Formular heißt das.

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        #4
        AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

        Für ElsterFormular haben wir ein eigenes Unterforum.

        Dort fügst du eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu. Wenn es wirklich eine Nachzahlung geben sollte, kannst du ja überprüfen, ob du überhaupt erklärungspflichtig bist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

          Ich hatte ja beide Lohnsteuerbescheigungen hinzugefügt und dann wurde mir angezeigt, dass ich zurückzahlen muss.
          Wo und wie überprüf ich das?

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            #6
            AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

            Lies mal hier im Abschnitt A unter 2. nach, ob einer der Fälle auf dich zutrifft

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

            Nachdem was du bisher angegeben hast, besteht keine Erklärungspflicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

              Also wenn ich alles richtig verstanden habe, bin ich wohl nicht Erkärungspflichtig.

              Danke für die schnelle Hilfe

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                #8
                AW: Halbes Jahr Ausbildung, halbes Jahr Angestellter Steuerrückzahlung

                Hallo,

                >>>Warum ist das so?

                Weil die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist.
                Extremes Beispiel: Du verdienst 10.000 Euro pro Monat. Damit dürftest du im Spitzensteuersatz liegen, also 42%, Netto bekommst du also nur 5.800 Euro ausgezahlt (Sozialversicherungen außen vor).
                So weit so gut. Nun wechselst du zum 1. Februar den Arbeitgeber (aber wieder 10.000 p.m.), gibst diesen zweitens Job aber in der Steuererklärung nicht an. Die Folge wäre, dass du die gesamten 4.200 Euro aus Job 1 erstattet bekämst, obwohl die Lohnsteuer eigentlich genau passen würde.


                >>>wurde mir angezeigt, dass ich zurückzahlen muss.

                Nein, nicht zurückzahlen, sondern nachzahlen.
                Hört sich jetzt vielleicht sarkastisch an, die richtigen Begriffe sind aber nicht unwichtig. Eine Rückzahlung erhält der Steuerzahler vom Finanzamt (die bereits gezahlte Steuer gibt es zurück).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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