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Grundschuld in Anlage V eintragen

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    Grundschuld in Anlage V eintragen

    Hallo,

    ich habe seit 2017 zum ersten Mal eine Wohnung vermietet und sitze, noch immer, an der Steuererklärung. Kann mir jemand sagen, wie und wo ich in der "Anlage V" die Grundschuld für die Wohnung eintragen kann?

    Die Wohnung ist bezahlt, ich habe 16 Jahre lang selbst darin gewohnt.

    Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße,

    Tiny Dancer

    #2
    AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

    Was willst Du denn da eintragen? Welche steuerliche Auswirkung soll das haben?

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      #3
      AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

      ... ich habe seit 2017 zum ersten Mal eine Wohnung vermietet und sitze, noch immer, an der Steuererklärung.
      Die Grundschuld selbst interessiert niemand. Wenn das Darlehen schon getilgt ist, hast du auch keine Schuldzinsen mehr zu erklären.

      Der wichtigste Punkt in solchen Fällen ist die korrekte Ermittlung der AfA (Zeile 33), das ist durchaus nicht immer einfach.

      Vielleicht solltest du für das erste Jahr die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, damit die Erklärung fertig wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

        Die Grundschuld selbst kann man in der Anlage V nicht eintragen. Sollte das dem der Grundschuld zugrundeliegende Darlehen noch zu bedienen sein dann sind die dafür gezahlten Schuldzinsen im Fall der Fremvermietung als Werbungskosten abzugsfähig (Anlage V Zeile 36).

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          #5
          AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Was willst Du denn da eintragen? Welche steuerliche Auswirkung soll das haben?
          Aaalso: Ich war bei einer Steuer-Beraterin, die mich aber "nur beraten" hat. Sie sagt, ich kann die Grundschuld geltend machen. Wie und wo, hat sie mir nicht gesagt.

          Allerdings frage ich mich mittlerweile, wie sehr diese Dame taugt, denn sie meinte auch, ich könne die damaligen Schuldzinsen noch geldtend machen...

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            #6
            AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

            Das mit Sicherheit nicht. Wenn diese Zinsen abzugsfähig sind - bei Fremdvermietung - dann immer nur im Jahr der Zahlung.

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              #7
              AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

              ..., denn sie meinte auch, ich könne die damaligen Schuldzinsen noch geldtend machen...
              Bei solchen Ratschlägen sind ernsthafte Zweifel an den fachlichen Fähigkeiten angebracht.

              Wie bereits geschrieben, dürfte die AfA in deinem Fall der interessanteste Posten bei den Werbungskosten sein.

              Wenn der Kaufpreis im Kaufvertrag nicht aufgeteilt wurde, kannst du den Gesamtkaufpreis nach der vom BMF zur Verfügung gestellten Arbeitshilfe aufteilen.

              https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

                Hallo,

                was ist denn nun mit der Grundschuld? Steht die auf Null, oder gibt es noch Schulden (und damit auch Zinsen)?


                >>>Die Wohnung ist bezahlt,

                Was soll das heißen? Bezahlt wird eine Immobilie regelmäßig direkt beim Kauf.
                Oder meinst du "abbezahlt"?


                >>>ich könne die damaligen Schuldzinsen noch geldtend machen...

                Aha, es geht also um frühere Zinsen. Die sind natürlich jetzt nicht (mehr) absetzbar (und damals vermutlich auch nicht, weil selbst bewohnt).


                >>>Allerdings frage ich mich mittlerweile, wie sehr diese Dame taugt,

                Tja, manchmal liegt es aber auch an den Fragestellern.
                Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass jemand der sich auch nur ein bisschen mit Steuern auskennt sagt, dass man eine Grundschuld in die Steuererklärung eintragen kann.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

                  Hat die Steuerberaterin für ihre "Leistung" etwas berechnet??

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

                    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                    Hat die Steuerberaterin für ihre "Leistung" etwas berechnet??
                    Hat sie, ja. €130,-

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    was ist denn nun mit der Grundschuld? Steht die auf Null, oder gibt es noch Schulden (und damit auch Zinsen)?


                    >>>Die Wohnung ist bezahlt,

                    Was soll das heißen? Bezahlt wird eine Immobilie regelmäßig direkt beim Kauf.
                    Oder meinst du "abbezahlt"?


                    >>>ich könne die damaligen Schuldzinsen noch geldtend machen...

                    Aha, es geht also um frühere Zinsen. Die sind natürlich jetzt nicht (mehr) absetzbar (und damals vermutlich auch nicht, weil selbst bewohnt).


                    >>>Allerdings frage ich mich mittlerweile, wie sehr diese Dame taugt,

                    Tja, manchmal liegt es aber auch an den Fragestellern.
                    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass jemand der sich auch nur ein bisschen mit Steuern auskennt sagt, dass man eine Grundschuld in die Steuererklärung eintragen kann.

                    Stefan

                    Die Dame IST Steuerberaterin, ich war in Ihrem Büro mit Ihrem Schild vor der Tür. ( Also, ich stand nicht mit ihrem Schild vor der Tür. Beim Hauseingang zu den Räumen ihres Büros hängt ein Schild, das sie als Steuerberaterin auszeichnet. Durch diese Tür bin ich in ihr Büro gegangen.)
                    Sie hat mehrere Male mitbekommen, dass es sich um einen alten Kredit handelt, der längst abbezahlt ist. Ebenso weiß sie, dass ich selbst darin gewohnt habe.
                    Ich habe sie einige Tage später noch einmal angerufen und wiederholt gefragt, ob ich die Schuldzinsen wirklich geltend machen kann, sie hat das wiederholt bestätigt. Auch das mit der Grundschuld.
                    Ich selbst dachte mir, dass das nicht sein kann, aber wenn mir eine Steuerberaterin das so deutlich sagt, nehme ich das doch dankbar an, nicht wahr?
                    Nachdem ich mit einem Banker und dann auch mit einem Menschen des Finanzamtes gesprochen habe, wusste ich, dass die Schuldzinsen nicht angerechnet werden.. Aber Grundschuld? Was ist das eigentlich? Ich bin mit dem Jargon leider nicht so bewandert. Jetzt sage mir bitte nicht, dann sollte ich auch keine Wohnung kaufen...Ich tue mich nun mal schwer mit diesem Steuerzeug.

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                      #11
                      AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

                      Eine Grundschuld ist nichts anderes als die Absicherung eines Kredits durch einen Eintrag im Grundbuch.

                      Der Kreditgeber kann für den Fall, dass der Schuldner den Kredit nicht mehr bedienen kann, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben, das Grundstück wird dann zwangsversteigert.

                      Steuerlich kann man nur die Kosten der Eintragung´als Geldbeschaffungskosten (Zeile 37) geltend machen und das auch nur, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Eintragung auch vermietet war.

                      Diese Bedingungen liegen in deinem Fall ja alle nicht vor. Nachträglich geht da nichts mehr.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Grundschuld in Anlage V eintragen

                        Hallo,

                        es ja nun geklärt, dass die Aussage der Steuerberaterin falsch war.

                        Leider bringt es dir nichts, ich sehe nicht mal Schadenersatzansprüche.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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