Hallo liebe Elster-Formular Nutzer.
Ich bin derzeit bei der Eingabe einer Abfindung in Kombination mit Rürup und bin über die Berechnung des Elsterformulars unschlüssig.
Folgender Sachverhalt:
1. Zusammenveranlagung
2. Abfindung i.H.v. 150.000 EUR im Jahr 2018 (steuerlich bereits ermäßigt nach Fünftelreglung ausgezahlt) in Zeile 10-12 in Anlage N eingetragen
3. Einmalzahlung Rürup-Rente i.H.v. 40.000 EUR im Jahr 2018 in Zeile 8 in Vorsorgeaufwand eingetragen
4. Kein weiteres Einkommen im Jahr 2018
Meine Fragen hierzu:
1. Im Jahr 2018 bestand kein Dienstverhältnis mehr, dennoch muss die Dauer des Dienstverhältnisses in Anlage N eingetragen werden. Wie gehe ich hierzu vor? Eine Angabe selbst für einen Tag Dauer Dienstverhältnis würde nicht der Realität entsprechen.
2. Bei der Fünftelregelung ergibt sich ein Basissatz von 30.000 EUR (150.000 EUR / 5). Die Sonderausgaben der Rürup-Rente (86% von 40.000 EUR) werden normalerweise von diesem Basissatz abgezogen, so dass ich ein zu versteuerndes Einkommen von 0 ergibt. Damit würde sich eine volle Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages ergeben. Beim Elsterformular wird die Rürup-Rente (86% von 40.000 EUR) jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen von 150.000 EUR abgezogen. Nun bin ich irritiert, da ich bisher dachte, dass die Rürup-Rente bei der Fünftelregelung vom Basissatz und nicht auf die gesamte Abfindung angerechnet wird. Habe ich etwas falsch eingetragen, bin ich falsch informiert, oder kann das Elsterformular diese Sonderfälle nicht abbilden?
Danke und viele Grüße
Ich bin derzeit bei der Eingabe einer Abfindung in Kombination mit Rürup und bin über die Berechnung des Elsterformulars unschlüssig.
Folgender Sachverhalt:
1. Zusammenveranlagung
2. Abfindung i.H.v. 150.000 EUR im Jahr 2018 (steuerlich bereits ermäßigt nach Fünftelreglung ausgezahlt) in Zeile 10-12 in Anlage N eingetragen
3. Einmalzahlung Rürup-Rente i.H.v. 40.000 EUR im Jahr 2018 in Zeile 8 in Vorsorgeaufwand eingetragen
4. Kein weiteres Einkommen im Jahr 2018
Meine Fragen hierzu:
1. Im Jahr 2018 bestand kein Dienstverhältnis mehr, dennoch muss die Dauer des Dienstverhältnisses in Anlage N eingetragen werden. Wie gehe ich hierzu vor? Eine Angabe selbst für einen Tag Dauer Dienstverhältnis würde nicht der Realität entsprechen.
2. Bei der Fünftelregelung ergibt sich ein Basissatz von 30.000 EUR (150.000 EUR / 5). Die Sonderausgaben der Rürup-Rente (86% von 40.000 EUR) werden normalerweise von diesem Basissatz abgezogen, so dass ich ein zu versteuerndes Einkommen von 0 ergibt. Damit würde sich eine volle Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages ergeben. Beim Elsterformular wird die Rürup-Rente (86% von 40.000 EUR) jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen von 150.000 EUR abgezogen. Nun bin ich irritiert, da ich bisher dachte, dass die Rürup-Rente bei der Fünftelregelung vom Basissatz und nicht auf die gesamte Abfindung angerechnet wird. Habe ich etwas falsch eingetragen, bin ich falsch informiert, oder kann das Elsterformular diese Sonderfälle nicht abbilden?
Danke und viele Grüße
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