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Abfindung und Rürup - Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand

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    Abfindung und Rürup - Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo liebe Elster-Formular Nutzer.

    Ich bin derzeit bei der Eingabe einer Abfindung in Kombination mit Rürup und bin über die Berechnung des Elsterformulars unschlüssig.

    Folgender Sachverhalt:

    1. Zusammenveranlagung
    2. Abfindung i.H.v. 150.000 EUR im Jahr 2018 (steuerlich bereits ermäßigt nach Fünftelreglung ausgezahlt) in Zeile 10-12 in Anlage N eingetragen
    3. Einmalzahlung Rürup-Rente i.H.v. 40.000 EUR im Jahr 2018 in Zeile 8 in Vorsorgeaufwand eingetragen
    4. Kein weiteres Einkommen im Jahr 2018

    Meine Fragen hierzu:

    1. Im Jahr 2018 bestand kein Dienstverhältnis mehr, dennoch muss die Dauer des Dienstverhältnisses in Anlage N eingetragen werden. Wie gehe ich hierzu vor? Eine Angabe selbst für einen Tag Dauer Dienstverhältnis würde nicht der Realität entsprechen.
    2. Bei der Fünftelregelung ergibt sich ein Basissatz von 30.000 EUR (150.000 EUR / 5). Die Sonderausgaben der Rürup-Rente (86% von 40.000 EUR) werden normalerweise von diesem Basissatz abgezogen, so dass ich ein zu versteuerndes Einkommen von 0 ergibt. Damit würde sich eine volle Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages ergeben. Beim Elsterformular wird die Rürup-Rente (86% von 40.000 EUR) jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen von 150.000 EUR abgezogen. Nun bin ich irritiert, da ich bisher dachte, dass die Rürup-Rente bei der Fünftelregelung vom Basissatz und nicht auf die gesamte Abfindung angerechnet wird. Habe ich etwas falsch eingetragen, bin ich falsch informiert, oder kann das Elsterformular diese Sonderfälle nicht abbilden?

    Danke und viele Grüße

    #2
    AW: Abfindung und Rürup - Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand

    Zu 1: Normalerweise trägt man den Zahlungsmonat ein. Was steht denn auf der Lohnsteuerbescheinigung?

    Zu 2: Das wäre zu schön um wahr zu sein!. Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

    § 34 Abs. 1 EStG gewährt eine Tarifermäßigung, ist jedoch für die Höhe der Einkünfte völlig bedeutungslos.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung und Rürup - Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand

      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Info.

      zu 1. 01.01-31.01. (weil Januar der Auszahlungsmonat war, nehme ich an). Ein Dienstverhältnis bestand dennoch nicht. Habe verstanden, dass man das behälfsmäßig dann so einträgt.
      zu 2. Das sehe ich auch so, jedoch habe ich für Rürup diese Beiträge hier gefunden:

      http://www.fvp-gmbh.de/2006/10/steue...st-gestaltbar/
      https://newsletter.vaa.de/ausgabe-04...p-optimierung/
      https://der-privatier.com/kap-10-4-d...-versicherung/

      Haben die alle Mumpitz mit der Anrechnung auf den Basisbetrag der Fünftelregelung geschrieben?

      Danke und viele Grüße

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        #4
        AW: Abfindung und Rürup - Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand

        Haben die alle Mumpitz mit der Anrechnung auf den Basisbetrag der Fünftelregelung geschrieben?
        Ich werde das jetzt nicht alles lesen. Wenn dort tatsächlich falsch gerechnet wurde, dann fehlt offenbar Basiswissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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