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Fortbildungskosten e. volljähr. Kindes an einer Privatschule zusätzl. z. Schulgeld

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    Fortbildungskosten e. volljähr. Kindes an einer Privatschule zusätzl. z. Schulgeld

    Hallo ins Forum,
    eines meiner Kinder befindet sich in einer Ausbildung an einer Privatschule (für Physiotherapie) bis September 2019. Zusätzlich zu dem vierstelligen Schulgeld im Veranlagungsjahr 2017 sind an der der Schule angegliederten Akademie für Fort-und Weiterbildung darüber hinaus Kosten für die (freiwillige) zusätzliche (2017 erfolgreich abgeschlossene) Fortbildung (hier: staatl. geprüfter Athletiktrainer) angefallen, die wie das Schulgeld von den Eltern übernommen wurden. Bis jetzt habe ich in der Anlage Kind dafür keine Möglichkeit gefunden, diese Kosten geltend zu machen.
    Kann mir jemand dazu weiterhelfen? Freundliche Grüße aus Bayern in die Runde!

    #2
    AW: Fortbildungskosten e. volljähr. Kindes an einer Privatschule zusätzl. z. Schulge

    Zitat von Vater3 Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand dazu weiterhelfen?
    Ist das die einzige Frage die Du hast? Dann antworte ich mal zutreffend mit: Ja, da kann Dir sicher jemand weiterhelfen.

    Eine Frage zu ElsterFormular ist das allerdings nicht.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.04.2019, 12:54.

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      #3
      AW: Fortbildungskosten e. volljähr. Kindes an einer Privatschule zusätzl. z. Schulge

      Hallo L.E. Fant,
      vielen Dank für die prompte Antwort, die mir in meinem Anliegen leider jedoch nicht wirklich weiterhilft. Ich freue mich aber immer, wenn ich etwas dazu lernen kann.
      Wo sollte ich mein ursprüngliches Anliegen denn stattdessen platzieren, um eine inhaltliche Antwort zu erhalten?
      Freundliche Grüße

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        #4
        AW: Fortbildungskosten e. volljähr. Kindes an einer Privatschule zusätzl. z. Schulge

        Es gibt keine inhaltliche Antwort außer der bereits gegebenen. Ausgaben für Kinder sind steuerlich grundsätzlich durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag abgegolten.

        Daneben gibt es einige Zusatzvergünstigungen wie z. B. den Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung, die teilweise Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und Schulgeld sowie

        die Berücksichtigung übernommener Krankenkassenbeiträge. Das war es dann, für den Rest muss der Kinderfreibetrag ausreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fortbildungskosten e. volljähr. Kindes an einer Privatschule zusätzl. z. Schulge

          Besten Dank, Charlie 24, die erschöpfende Antwort hat mir sehr weitergeholfen. Freundliche Grüße zurück!

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