Hallo,
ich unterhalte beruflich bedingt eine Zweitwohnung und gebe hierzu im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die wöchentlichen Heimfahrten an.
Wie verhält es sich mit der normalen Entfernungspauschale? Wenn ich von der Zweitwohnung zur Tätigkeitsstätte fahre, kann ich die auch mit angeben?
ich unterhalte beruflich bedingt eine Zweitwohnung und gebe hierzu im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die wöchentlichen Heimfahrten an.
Wie verhält es sich mit der normalen Entfernungspauschale? Wenn ich von der Zweitwohnung zur Tätigkeitsstätte fahre, kann ich die auch mit angeben?
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