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FA verlangt von Kleinunternehmern plötzlich Ust-Voranmeldung

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    FA verlangt von Kleinunternehmern plötzlich Ust-Voranmeldung

    Hallo,

    ich bin seit Jahren "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt-Pflicht (vorsätzlich vor einigen Jahren so beantragt und auch genehmigt bekommen).

    Nun verlangt das FA plötzlich quartalsweise die Voranmeldung der USt... zusätzlich zur (in Ordnung gehenden) Jahresmeldung.

    Was ist dafür der Grund? Ein Fehler? Die Umsätze/Gewinne sind nicht wesentlich gestiegen und liegen weit unter der Grenze.

    Foto von Brief: https://s16.directupload.net/images/190410/oduz4fkx.jpg

    Danke!

    #2
    AW: FA verlangt von Kleinunternehmern plötzlich Ust-Voranmeldung

    Aber doch nur, wenn innergemeinschaftliche Umsätze vorliegen. Das Thema wurde hier schon mal ausführlich behandelt:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post255983
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: FA verlangt von Kleinunternehmern plötzlich Ust-Voranmeldung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Aber doch nur, wenn innergemeinschaftliche Umsätze vorliegen. Das Thema wurde hier schon mal ausführlich behandelt:
      Liegen aber keine vor.

      Kommentar


        #4
        AW: FA verlangt von Kleinunternehmern plötzlich Ust-Voranmeldung

        Dann musst du auch nichts anmelden. Im ersten Absatz des Finanzamtsschreiben steht doch, bei welcher Art von Umsätzen die Voranmeldepflicht greift.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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