Moin,
unser Kind hatte im Jahre 2009 etwas über 1.000 € Kapitalerträge erzielt, da wir noch in 2008 mit Hinblick auf die Abgeltungsteuer Geld für 18 Monate angelegt hatten. Wir hatten nicht auf die NV-Bescheinigung gedacht, so dass vom Ertrag Kapitalsteuer und Soli abgeführt wurden. Nun möchten wir uns das Geld mit der ESt-Erklärung zurück holen. Gesagt, getan, Elster berechnet beim zu versteuernden Einkommen von -36 Euro (kein Einkommen) und Kapitalerträgen von knapp über 1.000 Euro festzusetzende ESt von knappüber 100 Euro - mit Berücksichtigung des Sparerfreibetrags wohlbemerkt. Wird nun bei den Kindern kein Grundfreibetrag berücksichtigt oder hat es eine andere Ursache?
Schöne Grüße
Tatran
unser Kind hatte im Jahre 2009 etwas über 1.000 € Kapitalerträge erzielt, da wir noch in 2008 mit Hinblick auf die Abgeltungsteuer Geld für 18 Monate angelegt hatten. Wir hatten nicht auf die NV-Bescheinigung gedacht, so dass vom Ertrag Kapitalsteuer und Soli abgeführt wurden. Nun möchten wir uns das Geld mit der ESt-Erklärung zurück holen. Gesagt, getan, Elster berechnet beim zu versteuernden Einkommen von -36 Euro (kein Einkommen) und Kapitalerträgen von knapp über 1.000 Euro festzusetzende ESt von knappüber 100 Euro - mit Berücksichtigung des Sparerfreibetrags wohlbemerkt. Wird nun bei den Kindern kein Grundfreibetrag berücksichtigt oder hat es eine andere Ursache?
Schöne Grüße
Tatran
Kommentar