AW: EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten
Es gibt zu dem Thema ein BMF-Schreiben vom 23.12.2014, mit dem die Regeln für Arbeitnehmer (siehe BMF-Schreiben vom 24.10.2014) auf Selbständige übertragen werden.
Da es bei dem Thema nicht um ElsterFormular geht, sondern um Steuerrecht, musst du deine Problematik anhand der verlinkten Schreiben selbst klären.
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EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten
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AW: EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten
Die Büros gehören beide zu dem Institut, für welches ich als Honorarkraft tätig bin.
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AW: EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten
Jeweils eigenes Büro oder Kundenbüro?
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hannacharlotte hat ein Thema erstellt EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten.EÜR - Fahrkosten, Entfernungspauschale bei zwei unterschiedlichen Betriebsstätten
Hallo zusammen,
ich bin 2 Tage pro Woche freiberuflich tätig und möchte in meiner EÜR meine Fahrkosten über die Entfernungspauschale geltend machen.
Dafür habe ich bereits das Feld 62/63 "Fahrkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" gefunden.
Nun ist es aber so, dass ich jeden Mittwoch im Büro in Ort X und jeden Donnerstag im Büro in Ort Y arbeite. Wie berücksichtige/berechne ich in diesem Fall die Fahrtkosten - es gibt so gesehen zwei "erste Betriebsstätten" bei mir.
Auch bin ich mir unsicher, wo Reisekosten für Fortbildungen einzutragen sind.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.
Danke und liebe Grüsse
HannaStichworte: -
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