Hallo, laut Suchergebnissen ist es möglich bei Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten entweder die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzusetzen. Gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Cent für Hin- und Rückfahrt zusammen oder ist es möglich für beide jeweils 0,30 € anzusetzen? Bei der Entfernungspauschale für die erste Tätigkeitsstätte ist ja nur die einfache Entfernung einzutragen. Gilt das gleiche für Auswärtstätigkeiten? Vielen Dank
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Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
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AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
Zitat von g-uenal Beitrag anzeigenHallo, laut Suchergebnissen ist es möglich bei Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten entweder die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzusetzen. Gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Cent für Hin- und Rückfahrt zusammen oder ist es möglich für beide jeweils 0,30 € anzusetzen? Bei der Entfernungspauschale für die erste Tätigkeitsstätte ist ja nur die einfache Entfernung einzutragen. Gilt das gleiche für Auswärtstätigkeiten? Vielen Dank
ich verstehe dein Anliegen nicht.
Du schreibst doch selbst: ... eine Km-Pauschale pro gefahrenen Km
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
ich verstehe dein Anliegen nicht.
Du schreibst doch selbst: ... eine Km-Pauschale pro gefahrenen Km
Gruß FIGUL
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AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
Zitat von g-uenal Beitrag anzeigenDie Frage lautet eigentlich nur, ob man bei Auswärtstätigkeiten 30 Cent je einfache Entfernung ansetzen kann (wie bei der ersten Tätigkeitsstätte) oder ob es möglich ist, jeweils 30 Cent je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt berücksichtigen (also doppelte Höhe)?
die Antwort hast du doch gefunden.
Steht auch in der Eingabehilfe: gefahrene Km
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
30 Cent je gefahrenen Kilometer ist doch nicht so schwer zu verstehen. Natürlich ist damit Hin- und Rückfahrt, also die tatsächlich gefahrene Strecke gemeint.
Das ist doch der entscheidende Unterschied zur Entfernungspauschale.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
die Antwort hast du doch gefunden.
Steht auch in der Eingabehilfe: gefahrene Km
Gruß FIGUL
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AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)
Zitat von g-uenal Beitrag anzeigenAus der Angabe der Eingabehilfe verstehe ich, dass ich 30 Cent je gefahrenen Kilometer jeweils für die Hin- und Rückfahrt ansetzen kann. Die Frage hat sich für mich aufgeworfen, da für die erste Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung anzugeben ist.
da bleibt nur noch Kopfschütteln
Gruß FIGULGruß FIGUL
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