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Kleinbetragsrente

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    Kleinbetragsrente

    Hallo Forum

    Meine Frau arbeitete von 1974 bis1983 bei einer Behörde und zahlte in eine Betriebsrente ein.
    Von 1983 bis 2018 ruhte der Vertrag.
    2018 wurde meine Frau Rentnerin und die Betriebsrente wurde als Kleinbetragsrente ausgezahlt.
    Meine Frage:
    Muß ich diese alte Betriebsrente auch bei der Steuererklärung angeben?

    Gruß

    #2
    AW: Kleinbetragsrente

    Die grundsätzliche Frage betrifft zwar Steuerrecht und nicht ElsterFormular, die Versorgungsanstalt sollte aber eine Leistungsmitteilung

    geschickt haben, aus der hervorgeht, wo diese Kleinbetragsrente in der Anlage R zu erklären ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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