Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bitte um Erklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bitte um Erklärung

    Wer kann mir mal bitte die folgenden Aussagen auseinander klamüsern?

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . 7.515
    Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.068 ???????
    Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG . . . . . . . . 0 ???????
    verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . 3.068 . . -3.068 . 3.068
    verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . . 4.447
    abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.334 . 1.334 ???????
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.113
    davon höchstens abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 667 . . 667 ???????
    im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . 5.069 . . . . -5.069

    DANKE!
    SCJJJ

    #2
    AW: Bitte um Erklärung

    Das nennt sich beschränkt abziehbare Sonderausgaben.

    Im Unterricht braucht man dafür insgesamt ca 16 U-Stunden, um die verschiedenen Fallkonstellationen zu erläutern.

    Kommentar


      #3
      AW: Bitte um Erklärung

      Ja danke, aber was ist ein Vorwegabzug?????

      Kommentar


        #4
        AW: Bitte um Erklärung

        siehe hier unter Absatz 4a:

        http://dejure.org/gesetze/EStG/10.html

        Kommentar


          #5
          AW: Bitte um Erklärung

          Danke, aber sorry - ich bin einfacher Steuerzahler! Dieses Kauderwelsch ist mir unverständlich. Kann man nicht mit ein paar einfachen Worten - quasi populärwissenschaftlich - erklären was Vorwegabzug ist???
          Was wird warum abgezogen und mit welchen Folgen, gut oder schlecht?

          Kommentar


            #6
            AW: Bitte um Erklärung

            och, wer so Worte wie populärwissenschaftlich in seinem aktiven Wortschatz benutzt, kann ja sooo dumm nicht sein

            Da du deine Altersvorsorgebeiträge nicht komplett selber zahlst, der Arbeitgeber zahlt ja die Hälfte dazu, erfolgt dieser per Gesetz festgelegte Vorwegabzug deiner gezahlten Versicherungen, so dass von den insgesamt gezahlten Versicherungsaufwendungen in Höhe von 7.515 € letztlich nur 5.069 € als Sonderausgabe abziehbar sind.

            Bei einem Gewerbetreibenden, der seine Versicherungen komplett selber zahlen muss, wird dieser Vorwegabzug nicht vorgenommen, so dass er höhere Sonderausgaben hat.

            Kommentar


              #7
              AW: Bitte um Erklärung

              Hehehe Petzer, klar bin ich nicht ganz dumm! Aber eben auf dem Gebiet der Paragraphen schon! Musst doch zugeben, dass Beamten-Deutsch recht kompliziert ist, teilweise arbeitet es ja mit doppelten Verneinungen, damit es ja keiner versteht. Selbst Steuerberater wissen nur die Hälfte und müssen sich jedes Jahr neu bilden...

              So jedenfalls habe ich es erst mal verstanden - danke! Ist ja auch so (bin übrigens selbständig aber mit Zuschüssen - KSK - ), dass es bisher immer in der Steuerklärung
              OHNE steuerfreie Zuschüsse angegeben werden musste, und da tauchte dieses Problem eben nie auf.
              Nun verrate mir bitte noch - wie schon im anderen Thema erfragt - wie ich nun die Beiträge zur Rentenversicherung angeben muss - mit oder ohne Zuschüsse??? Das erschließt sich mir aus den Hilfen zu ElFo nämlich so gar nicht.

              DANKE!

              Ach ja: Und warum ergibt sich bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer in ElFo bei nur gering geringerem Einkommen zu Vorjahr eine doch erheblich geringere Steuer???
              Zuletzt geändert von SCJJJ; 30.05.2010, 20:18.

              Kommentar

              Lädt...
              X