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2.Lohnsteuerkarte / bezüge aus vorangegangenem Beschäftigungsverhältnis

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  • danielarueger
    antwortet
    AW: 2.Lohnsteuerkarte / bezüge aus vorangegangenem Beschäftigungsverhältnis

    Danke für die schnellen Antworten... wie erfreulich *öhem* Allen ein fröhliches Osterfest!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: 2.Lohnsteuerkarte / bezüge aus vorangegangenem Beschäftigungsverhältnis

    Ja, im Extremfall kann das zu einer Nachzahlung führen.
    Nicht nur im Extremfall! Steuernachzahlungen sind in solchen Fällen durchaus an der Tagesordnung.

    Auskünfte, man könne sich die einbehaltene Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen, sind nur bei bestimmten Fallkonstellationen richtig.

    Dazu gehört dein Fall nicht.

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  • danielarueger
    antwortet
    AW: 2.Lohnsteuerkarte / bezüge aus vorangegangenem Beschäftigungsverhältnis

    Danke für die schnelle Antwort. das wär ja nicht so schön :-(
    Schöne Ostern einstweilen

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: 2.Lohnsteuerkarte / bezüge aus vorangegangenem Beschäftigungsverhältnis

    Ja, im Extremfall kann das zu einer Nachzahlung führen. Deshalb bist Du auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

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  • 2.Lohnsteuerkarte / bezüge aus vorangegangenem Beschäftigungsverhältnis

    Liebe Forumsmitglieder,

    bis 12/2107 war ich für einen anderen Arbeitgeber tätig, auf Lohnsteuerklasse 1. Im Mai 2018 habe ich eine einmalige Bonifikationszahlung des ehemaligen Arbeitgebers für Vertriebserfolge 2017 erhalten, auf Lohsteuerklasse 6, da ich beim Hauptarbeitgeber Steuerklasse 1 habe. Steuerklasse 6 hat höhere Abzüge, zur Auszahlung wurde mir gesagt, die Differenz zu Abzügen, die in Lohnsteuerklasse 1 angefallen wären, kann ich über die Steuererklärung zurückerhalten. Trage ich die Daten über eine 2. Lohnsteuerkarte in Anlage N ein, soll ich laut Rechnung was nachzahlen. Kann mir jemand sagen, wie das korrekt eingetragen wird?
    (Bitte nicht böse sein, wenn ich nicht sofort antworte, ich bin die nächste Std. zunächst nicht am Rechner)
    Vielen Dank, freundliche Grüße Daniela Rüger
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