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Umzug wohnsitz angabe vor/nach Umzug

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    Umzug wohnsitz angabe vor/nach Umzug

    Hallo zusammen,
    ich mache meine Steuererklärung schon ein paar Jahre selber...
    Jetzt habe bislang noch nie den fall das ich Umgezogen bin...
    Ich bin ende 2018 umgezogen ich weis allerdings nicht, wie ich meinen alten bzw. neuen Wohnsitz in meiner Steuererklärung unterbekomme.
    Ok, klar den neuen Wohnsitz ist ja schon im Hauptvordruck zu erlesen.

    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...

    Danke im voraus.
    Gruß Patrick
    Zuletzt geändert von patrickh; 20.04.2019, 11:05.

    #2
    AW: Umzug wohnsitz angabe vor/nach Umzug

    Im Hauptvordruck ist die aktuelle Adresse anzugeben.

    Falls du wegen der Entfernungspauschale unterschiedliche Fahrwege erklären musst, kannst du den Bereich duplizieren und bei der Adresse des Arbeitgebers einmal

    den bisherigen Wohnsitz vermerken, z. B: von Ort A aus. Das genügt als Erläuterung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug wohnsitz angabe vor/nach Umzug

      Danke für deine schnelle Antwort.

      Wie sieht es aber aus, wenn ich gleichzeitig den Arbeitsplatz gewechselt habe?

      Gruß Patrick

      Kommentar


        #4
        AW: Umzug wohnsitz angabe vor/nach Umzug

        Wie sieht es aber aus, wenn ich gleichzeitig den Arbeitsplatz gewechselt habe?
        Auch nicht anders! Dann musst du den Bereich der Entfernungspauschale ebenfalls duplizieren und beim alten Arbeitgeber den bisherigen Ausgangsort dazu schreiben.

        Das passt alles problemlos in die Zeile 31 der Anlage N. Da die Finanzämter von den Meldebehörden über Adressänderungen informiert werden, muss man solche Sachen

        auch nicht ausführlich erläutern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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