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vollständige Anlage KAP abgeben, nur für Steuerberechnung auf ausländische Erträge?

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    vollständige Anlage KAP abgeben, nur für Steuerberechnung auf ausländische Erträge?

    Ich habe bei einigen inländischen Banken Zinserträge, für die durch die Abgeltungssteuer kein Anlass besteht eine Anlage KAP abzugeben.
    Nun habe ich aber auch ein Tagesgeldkonto im Ausland, für das keine Steuer einbehalten wurde. Also muß ich durch die Anlagen KAP und AUS dem FA ermöglichen darauf Steuern zu berechnen. Soweit ist das klar.
    Wenn ich es richtig verstehe, muß ich aber auch alle inländischen Kapitaleinkünfte erklären, was ja aber gar keinen Sinn macht wenn der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Oder habe ich das falsch verstanden?

    #2
    AW: vollständige Anlage KAP abgeben, nur für Steuerberechnung auf ausländische Erträg

    Hallo Tapps,

    nein, du musst nur die nicht richtig oder überhaupt nicht versteuerten Erträge erklären.

    Dazu Zeile 5 ankreuzen, wenn es sich wie hier nur um im Ausland erzielte Erträge handelt nur noch Zeile 15ff ausfüllen und in die Zeilen 49 gehört dann Null (muss aber imho ausgefüllt werden).
    EDIT: Auch Zeile 7 muss zwingend ausgefüllt werden, hier ebenfalls mit Null.

    Als Letztes ist noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in Zeile 14/14a anzugeben. Nach deinen Ausführungen muss es bei dir in Zeile 14 Null und in Zeile 14a 801 Euro sein.

    Nochmal Edit:
    In der Berechnung erscheinen die Steuern auf die Kapitalerträge dann unter der Bezeichnung: "zu versteuern nach § 32d Abs. 1 EStG ..."

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 31.05.2010, 00:36.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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