Ich habe bei einigen inländischen Banken Zinserträge, für die durch die Abgeltungssteuer kein Anlass besteht eine Anlage KAP abzugeben.
Nun habe ich aber auch ein Tagesgeldkonto im Ausland, für das keine Steuer einbehalten wurde. Also muß ich durch die Anlagen KAP und AUS dem FA ermöglichen darauf Steuern zu berechnen. Soweit ist das klar.
Wenn ich es richtig verstehe, muß ich aber auch alle inländischen Kapitaleinkünfte erklären, was ja aber gar keinen Sinn macht wenn der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Oder habe ich das falsch verstanden?
Nun habe ich aber auch ein Tagesgeldkonto im Ausland, für das keine Steuer einbehalten wurde. Also muß ich durch die Anlagen KAP und AUS dem FA ermöglichen darauf Steuern zu berechnen. Soweit ist das klar.
Wenn ich es richtig verstehe, muß ich aber auch alle inländischen Kapitaleinkünfte erklären, was ja aber gar keinen Sinn macht wenn der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Oder habe ich das falsch verstanden?
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