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    Umzug

    Folgende Frage...

    Ich bin freiberuflich tätig und erstelle meine Erklärung für 2018 selbst.
    2018 wohnte ich 150 km entfernt wo ich auch mein Einkommen erwirtschaftet habe.

    Nun bin ich im April 2019 aus privaten Gründen umgezogen 150 km entfernt.
    Es wäre theoretisch ein anderes FA zuständig.

    Welche Adresse gebe ich nun in meiner Erklärung für 2018 an ?

    Die alte oder neue Adresse ?

    Danke für Antworten

    Noch etwas....es gibt im Mantelbogen noch " Der Bescheid soll nicht mir zugestellt werden sondern...."
    Kann ich hier meine neue Adresse angeben um das Risiko zu minimieren dass der Bescheid an die alte Adresse geht und dann evtl nicht zustellbar wäre ?

    #2
    AW: Umzug

    Zitat von Alea Beitrag anzeigen
    Die alte oder neue Adresse ?
    Die aktuelle.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug

      Für die Einkommensteuererklärung ist auch praktisch ein anderes Finanzamt zuständig, nämlich das, in dessen Bezirk du jetzt wohnst. Du gibst die neue Adresse an.

      Die EÜR oder Bilanz übermittelst du zusammen mit einer Gesonderten Feststellungserklärung (Nur bei Mein ELSTER verfügbar!) an dein bisheriges Finanzamt.

      Du kannst die Zuständigkeitsfrage für die EÜR etc. aber auch telefonisch mit deinem aktuellen Finanzamt klären. Bei Freiberuflern wird das nicht immer so streng gesehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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