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    getrennt leben

    Hallo,ich bekomme immer wieder eine Fehlermeldung. Wir sind getrennt lebend, aber noch verheiratet.
    Die Fehlermeldung sagt aber immer, dass im Formular noch mein Vorname steht, da ist aber nichts.
    Außerdem sagt er mir auch, dass die Anlageform nicht stimmen kann, wenn ich Einzelveranlagung angebe.
    Mit oder ohne Häkchen, ich hab immer eine Fehlermeldung. Wo steht das kleine versteckte Häkchen, das
    ich wohl falsch gemacht habe?

    #2
    AW: getrennt leben

    Um welches Jahr geht es? Für wen wird die Steuererklärung erstellt? Seit wann lebt Ihr getrennt?

    In Deiner Steuererklärung muss natürlich Dein Vorname drinstehen! Wenn Ihr das ganze Jahr über schon getrenntlebend wart, dann dürft Ihr keine Einzelveranlagung von Ehegatten beantragen.

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      #3
      AW: getrennt leben

      Eine Einzelveranlagung auswählen können nur Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben. Hier darf also nichts ausgewählt werden.

      Vielleicht wurde einVordruck für den Ehepartner - evtl. auch im Rahmen einer Datenübernahme? - ausgewahlt. Bei einer Steuererklärung für eine Einzelperson dürfen immer nur Vordrucke für den Steuerpflichtigen (Person A) verwendet werden.

      Kommentar


        #4
        AW: getrennt lebend

        Ich mache die Steuererklärungen für meinen Mann, wir sind seit 2016 getrennt lebend.
        Folgende Fehlermeldung kommt immer, obwohl ich keinerlei Daten von mir (Ehefrau)
        irgendwo eingetragen habe:

        Fehler innerhalb der Seite
        • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.

        In den Vorsorgeaufwendungen steht rein gar nichts!!!!
        Ich komme nicht weiter.

        Kommentar


          #5
          AW: getrennt leben

          Es handelt sich wahrscheinlich um die Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11. Sie müssen dort den Eintrag beim Ehegatten entfernen. Es darf weder ja noch nein ausgewählt sein.

          Kommentar


            #6
            AW: getrennt leben

            Bei ElsterFormular ist die rechte Spalte der Anlage Vorsorgeaufwand sogar grau hinterlegt, um deutlich zu machen, dass hier nichts eingetragen werden darf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: getrennt leben

              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
              Es handelt sich wahrscheinlich um die Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11. Sie müssen dort den Eintrag beim Ehegatten entfernen. Es darf weder ja noch nein ausgewählt sein.
              Hallo,

              Zitat TEin : In den Vorsorgeaufwendungen steht rein gar nichts!!!!

              Was ich allerdings auch nicht glaube(zumindest die Daten aus der Lstbesch des Mannes)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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