Hallo,
Ich habe von meinerzuständigen Versicherung die Pensionskassenbeiträge für 2018 erhalten. Leider steht dort nicht extra aufgeführt was der überobligatorische Anteil ist. Es wurde nur aufgeführt:
Sparbeitrag AN-Anteil, Arb.geber-Anteil ... davon obligatorischer Anteil
Risikobeitrag AN-Anteil, Arb.geber-Anteil ... davon obligatorischer Anteil
beim Risikobeitrag sind Verwaltungskosten und weitere Beiträge enthalten.
Der zuständige Herr bei der Versicherung wollte mir das nicht ausrechnen, was nun der Betrag ist fürs Überobligatorium.
Ich habe nun einfach mal vom Arb.geberanteil des Sparbeitrags den obligatorischen Anteil abgezogen, und vom Risikobeitrag Arb.geberanteil auch den obligatorischen Anteil abgezogen und die beiden Summen zusammengezählt und als Arb.geberanteil ins Überobligatorium in Zeile 18 im Elster-Formular eingetragen. Oder gehört der Risikobeitrag nicht dazu?
Danke für eure Hilfe.
Grüße Aldo
Ich habe von meinerzuständigen Versicherung die Pensionskassenbeiträge für 2018 erhalten. Leider steht dort nicht extra aufgeführt was der überobligatorische Anteil ist. Es wurde nur aufgeführt:
Sparbeitrag AN-Anteil, Arb.geber-Anteil ... davon obligatorischer Anteil
Risikobeitrag AN-Anteil, Arb.geber-Anteil ... davon obligatorischer Anteil
beim Risikobeitrag sind Verwaltungskosten und weitere Beiträge enthalten.
Der zuständige Herr bei der Versicherung wollte mir das nicht ausrechnen, was nun der Betrag ist fürs Überobligatorium.
Ich habe nun einfach mal vom Arb.geberanteil des Sparbeitrags den obligatorischen Anteil abgezogen, und vom Risikobeitrag Arb.geberanteil auch den obligatorischen Anteil abgezogen und die beiden Summen zusammengezählt und als Arb.geberanteil ins Überobligatorium in Zeile 18 im Elster-Formular eingetragen. Oder gehört der Risikobeitrag nicht dazu?
Danke für eure Hilfe.
Grüße Aldo
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