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Berechnung Buchwert AVEÜR falsch

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    Berechnung Buchwert AVEÜR falsch

    Hallo zusammen
    Ich habe am selben Tag 07.07.2016 zwei Monitore zum selben Preis erworben. Beim ersten Eintrag stimmt der Buchwert mit meiner privaten Excel Rechnung überein.
    Beim 2. Eintrag mit exakt den selben Werten, weicht der Buchwert um 30 Cent ab.
    160,72€ Anschaffungswert
    -erster Buchwert 80,36 (heute)
    -zweiter Buchwert 80,06 (heute)

    Jemand eine Erklärung
    Gruß Rolf

    #2
    AW: Berechnung Buchwert AVEÜR falsch

    Du schreibst im Unterforum für ElsterFormular, dem Windowsprogramm für den PC.

    Unabhängig davon, dass Monitore normalerweise keine selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind und es bei den von dir angegebenen Preisen

    eher unüblich ist, sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben, habe ich ein Verständnisproblem. Die AfA wird monatsweise gerechnet, solche Geräte werden

    in der Regel über 36 Monate (3 Jahre) abgeschrieben. Bei einer Anschaffung im Juli 2016 kann ich die angegebenen Restbuchwerte schlicht nicht nachvollziehen.

    Außerdem: Was ist mit Stand heute eigentlich gemeint?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung Buchwert AVEÜR falsch

      Hallo Charlie24, Danke für die schnelle Antwort
      Ich war der Annahme, dass Monitore nicht als GWG direkt abgeschrieben werden können.
      >>Außerdem: Was ist mit Stand heute eigentlich gemeint?
      Da hab ich mich wohl nicht geschickt ausgedrückt, gelinde gesagt. Habe das Problem auch, dank der Nachfrage, etwas eingrenzen können
      In der Anlage EÜR (2017) habe ich die beide Monitore mit den selben Werten eingetragen, aber schon damals war das Ergebnis unterschiedlich. Ist mir nur nicht aufgefallen.
      Am 07.07.2016 gekauft und hier die Daten laut der Anlage EÜR zum 31.12.2017:
      Anschaffungs...datum 07.07.2016 (für beide Monitore)
      Anschaffungs-/... 160,72€ (für beide Monitore)
      Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes 133,93 (für beide Monitore) = passt
      AFA 53,57 erster Monitor = passt
      AFA 53,87 zweiter Monitor = passt nicht
      und da beginnt es auseinander zu laufen

      Gruß Rolf

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung Buchwert AVEÜR falsch

        Das AfA-Thema hat jetzt weniger mit der Behandlung als GWG zu tun als mit der selbständigen Nutzungsmöglichkeit eines Monitors.

        Zumindest ein PC-Monitor ist ja ohne PC nicht verwendbar und gehört deshalb zur Peripherie, müsste also als Zugang aktiviert werden.

        Aber das ist jetzt Steuerrecht. Um auf die unterschiedlichen AfA-Beträge zurückzukommen. In den Programmen der Steuerverwaltung

        muss man ja den Buchwert zu Beginn des Jahres und den AfA-Betrag selbst eingeben, berechnet wird nur der Restbuchwert am Jahresende.

        Das Jahr 2016 wurde richtig erfasst, die 133,93 € zu Beginn 2017 stimmen. Die AfA für 2017 und 2018 beträgt richtig jeweils 53,57 €, der

        Restbuchwert zu Beginn des Jahres 2019 liegt dann bei 26,79 €, was auch der restlichen AfA für 2019 entspricht.

        Die Programme der Finanzverwaltung, gleich ob ElsterFormular oder Mein ELSTER, rechnen mit der AfA, die du einträgst!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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