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Entfernungspauschale bei kostenlosem Jobticket?

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    Entfernungspauschale bei kostenlosem Jobticket?

    Hallo zusammen,

    aufgrund Arbeitgeberwechesel in 2018 habe ich ab dem 01.09.2018 ein kostenloses Jobticket meines Arbeitgebers erhalten, vom 01.01. - 31.08.2018 bin ich zu meinem alten Arbeitgeber aufgrund der Entfernung von etwa 60KM mit dem Auto gefahren.

    Das Thema "alter" Arbeitgeber ist erstmal klar, hier habe ich für den Zeitraum 01.01. - 31.08. in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..), Zeile31 meinen alten Arbeitergeber und den Zeitraum 01.01.-31.08. und die Arbeitstage je Woche eingetragen, unter Zeile 35 habe ich dann meine Arbeitstage und die einfache Entfernung eingetragen (einfache Entfernung und mit eigenem PKW) soweit klar.

    Für den Zeitraum 01.09.-31.12. (neuer Arbeitgeber) bin ich allerdings unsicher, hier habe ich kostenlos ein Jobticket erhalten (kosten im Monat von 23,68€), diese Kosten sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 17 (Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) mit 94,72€ erfasst.

    Diesen Betrag habe ich jetzt in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..) Zeile 39, Feld 290 mit 94,72€ erfasst (steuerfrei ersetzt), zusätzlich habe ich in Zeile32 meinen neuen Arbeitgeber mit Zeitraum 01.09. - 31.12. und die Arbeitstage mit 5 erfasst, unter Zeile 36 habe ich dann die anteiligen Arbeitstage und die einfachen Entfernungskilometer eingetragen, zusätzlich noch die KM unter "davon mit öffentlichen Verkehrsmittel".

    Ist das so korrekt oder darf ich aufgrund dessen das mein Arbeitgeber das Jobticket vollständig bezahlt bzw. dieses Steuerfrei ist keine Entfernungspauschale mehr ansetzen?

    Über eine kurze Erläuterung, Rückmeldung würd eich mich freuen.

    Gruss
    Martin

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei kostenlosem Jobticket?

    Zitat von M-1978 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    aufgrund Arbeitgeberwechesel in 2018 habe ich ab dem 01.09.2018 ein kostenloses Jobticket meines Arbeitgebers erhalten, vom 01.01. - 31.08.2018 bin ich zu meinem alten Arbeitgeber aufgrund der Entfernung von etwa 60KM mit dem Auto gefahren.

    Das Thema "alter" Arbeitgeber ist erstmal klar, hier habe ich für den Zeitraum 01.01. - 31.08. in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..), Zeile31 meinen alten Arbeitergeber und den Zeitraum 01.01.-31.08. und die Arbeitstage je Woche eingetragen, unter Zeile 35 habe ich dann meine Arbeitstage und die einfache Entfernung eingetragen (einfache Entfernung und mit eigenem PKW) soweit klar.

    Für den Zeitraum 01.09.-31.12. (neuer Arbeitgeber) bin ich allerdings unsicher, hier habe ich kostenlos ein Jobticket erhalten (kosten im Monat von 23,68€), diese Kosten sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 17 (Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) mit 94,72€ erfasst.

    Diesen Betrag habe ich jetzt in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..) Zeile 39, Feld 290 mit 94,72€ erfasst (steuerfrei ersetzt), zusätzlich habe ich in Zeile32 meinen neuen Arbeitgeber mit Zeitraum 01.09. - 31.12. und die Arbeitstage mit 5 erfasst, unter Zeile 36 habe ich dann die anteiligen Arbeitstage und die einfachen Entfernungskilometer eingetragen, zusätzlich noch die KM unter "davon mit öffentlichen Verkehrsmittel".

    Ist das so korrekt oder darf ich aufgrund dessen das mein Arbeitgeber das Jobticket vollständig bezahlt bzw. dieses Steuerfrei ist keine Entfernungspauschale mehr ansetzen?

    Über eine kurze Erläuterung, Rückmeldung würd eich mich freuen.

    Gruss
    Martin
    Hallo,

    alles ok. Schau dir mal die Berechnung an.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale bei kostenlosem Jobticket?

      Hallo FIGUL,

      stimmt, in der Berechnung (wie erfasst) wird die Entfernungspauschale für den 01.09. - 31.12. mit um die 100,00€ berücksichtigt.

      Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung und Bestätigung.

      Gruß und noch einen schönen Restfeiertag

      Gruß
      Martin

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale bei kostenlosem Jobticket?

        Wenn ich nichts überlesen habe, sollte das alles richtig erklärt sein.

        Die Entfernungspauschale kommt immer zum Ansatz, die steuerfreien Arbeitgeberleistungen gemäß Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung mindern diese dann.

        Auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist für die Entfernungspauschale die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich, aber das weißt du ja.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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