Hallo zusammen,
aufgrund Arbeitgeberwechesel in 2018 habe ich ab dem 01.09.2018 ein kostenloses Jobticket meines Arbeitgebers erhalten, vom 01.01. - 31.08.2018 bin ich zu meinem alten Arbeitgeber aufgrund der Entfernung von etwa 60KM mit dem Auto gefahren.
Das Thema "alter" Arbeitgeber ist erstmal klar, hier habe ich für den Zeitraum 01.01. - 31.08. in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..), Zeile31 meinen alten Arbeitergeber und den Zeitraum 01.01.-31.08. und die Arbeitstage je Woche eingetragen, unter Zeile 35 habe ich dann meine Arbeitstage und die einfache Entfernung eingetragen (einfache Entfernung und mit eigenem PKW) soweit klar.
Für den Zeitraum 01.09.-31.12. (neuer Arbeitgeber) bin ich allerdings unsicher, hier habe ich kostenlos ein Jobticket erhalten (kosten im Monat von 23,68€), diese Kosten sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 17 (Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) mit 94,72€ erfasst.
Diesen Betrag habe ich jetzt in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..) Zeile 39, Feld 290 mit 94,72€ erfasst (steuerfrei ersetzt), zusätzlich habe ich in Zeile32 meinen neuen Arbeitgeber mit Zeitraum 01.09. - 31.12. und die Arbeitstage mit 5 erfasst, unter Zeile 36 habe ich dann die anteiligen Arbeitstage und die einfachen Entfernungskilometer eingetragen, zusätzlich noch die KM unter "davon mit öffentlichen Verkehrsmittel".
Ist das so korrekt oder darf ich aufgrund dessen das mein Arbeitgeber das Jobticket vollständig bezahlt bzw. dieses Steuerfrei ist keine Entfernungspauschale mehr ansetzen?
Über eine kurze Erläuterung, Rückmeldung würd eich mich freuen.
Gruss
Martin
aufgrund Arbeitgeberwechesel in 2018 habe ich ab dem 01.09.2018 ein kostenloses Jobticket meines Arbeitgebers erhalten, vom 01.01. - 31.08.2018 bin ich zu meinem alten Arbeitgeber aufgrund der Entfernung von etwa 60KM mit dem Auto gefahren.
Das Thema "alter" Arbeitgeber ist erstmal klar, hier habe ich für den Zeitraum 01.01. - 31.08. in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..), Zeile31 meinen alten Arbeitergeber und den Zeitraum 01.01.-31.08. und die Arbeitstage je Woche eingetragen, unter Zeile 35 habe ich dann meine Arbeitstage und die einfache Entfernung eingetragen (einfache Entfernung und mit eigenem PKW) soweit klar.
Für den Zeitraum 01.09.-31.12. (neuer Arbeitgeber) bin ich allerdings unsicher, hier habe ich kostenlos ein Jobticket erhalten (kosten im Monat von 23,68€), diese Kosten sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 17 (Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) mit 94,72€ erfasst.
Diesen Betrag habe ich jetzt in der Anlage N unter Werbungskosten (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte..) Zeile 39, Feld 290 mit 94,72€ erfasst (steuerfrei ersetzt), zusätzlich habe ich in Zeile32 meinen neuen Arbeitgeber mit Zeitraum 01.09. - 31.12. und die Arbeitstage mit 5 erfasst, unter Zeile 36 habe ich dann die anteiligen Arbeitstage und die einfachen Entfernungskilometer eingetragen, zusätzlich noch die KM unter "davon mit öffentlichen Verkehrsmittel".
Ist das so korrekt oder darf ich aufgrund dessen das mein Arbeitgeber das Jobticket vollständig bezahlt bzw. dieses Steuerfrei ist keine Entfernungspauschale mehr ansetzen?
Über eine kurze Erläuterung, Rückmeldung würd eich mich freuen.
Gruss
Martin
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