Meine Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuer auf die §13 Umsätze am Beispiel der Amazon Gebühren und korrekte Abbildung in der Umsatzsteuererklärung. Ich bin KEIN Kleinunternehmer.
Am Beispiel der Amazongebühren.
Amazon erstellt eine Nettorechnung mit dem Verweis auf charge-reverse. Ich bin also im Inland für die Umsatzsteuer zuständig.
Die Gebühren von Amazon erfasse ich in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen des jeweiligen Monats. In der Zeile 48 (Kennziffer 46 und 47) trage ich die Monatsgebühren und die dazugehörige 19% Mehrwertsteuer. In der Zeile 58 (Kennziffer 67) Trage ich die dazugehörige 19% Mehrwertsteuer wieder ein. Es wird ein Nullsummenspiel.
Wie mache ich das aber richtig in der Umsatzsteuererklärung 2018?
In 2017 habe ich folgendes gemacht.
Die 19% Mehrwehrsteuer aller Monatsrechnungen mit Gebühren von Amazon habe ich in der Zeile 66 (Kennziffer 467) angegeben.
In der Anlage UR Zeile 22 (Kennziffer 846 und 847) trage ich die Jahresgebühren und die dazugehörige 19% Mehrwertsteuer.
In der Zeile 95 (aus Zeile 27 Anlage UR) wird der 19% Mehrwertsteuer auf die Jahresgebühr angegeben.
Auch hier wird die Mehrwertsteuer auf Amazon-gebühren zu einem Nullsummenspiel.
Soweit ich das verstehe, ist alles gut.
In 2017 in dem Einkommensteuerbescheid hat mein FA den Umsatz aus Anlage UR Zeile 22 (Kennziffer 846), was ja eigentlich meine Amazon-gebühren sein sollten, meine Ausgaben, in die Betriebseinnahmen dazugerechnet. Mit dem Verweis „Die Betriebseinnahmen wurden um die sonstigen Leistungen in Höhe von XXXX€ erhöht“
Ich habe mit dem FA telefoniert. Es konnte mir keiner genau etwas erklären, ich hatte schon ein seltsames Gefühl der Ahnungslosigkeit am anderen Ende der Telefonleitung. Ich habe mein Anliegen erklärt und der Betrag wurde aus den Betriebseinnahmen wieder herausgenommen, alles ist gut. Die Person meinte aber ich soll im nächsten Jahr bitte sofort alles richtig machen, nur was, das habe ich gar nicht verstanden.
Meine Frage an Euch, habe ich einen Fehler gemacht, wo liegt er?
Am Beispiel der Amazongebühren.
Amazon erstellt eine Nettorechnung mit dem Verweis auf charge-reverse. Ich bin also im Inland für die Umsatzsteuer zuständig.
Die Gebühren von Amazon erfasse ich in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen des jeweiligen Monats. In der Zeile 48 (Kennziffer 46 und 47) trage ich die Monatsgebühren und die dazugehörige 19% Mehrwertsteuer. In der Zeile 58 (Kennziffer 67) Trage ich die dazugehörige 19% Mehrwertsteuer wieder ein. Es wird ein Nullsummenspiel.
Wie mache ich das aber richtig in der Umsatzsteuererklärung 2018?
In 2017 habe ich folgendes gemacht.
Die 19% Mehrwehrsteuer aller Monatsrechnungen mit Gebühren von Amazon habe ich in der Zeile 66 (Kennziffer 467) angegeben.
In der Anlage UR Zeile 22 (Kennziffer 846 und 847) trage ich die Jahresgebühren und die dazugehörige 19% Mehrwertsteuer.
In der Zeile 95 (aus Zeile 27 Anlage UR) wird der 19% Mehrwertsteuer auf die Jahresgebühr angegeben.
Auch hier wird die Mehrwertsteuer auf Amazon-gebühren zu einem Nullsummenspiel.
Soweit ich das verstehe, ist alles gut.
In 2017 in dem Einkommensteuerbescheid hat mein FA den Umsatz aus Anlage UR Zeile 22 (Kennziffer 846), was ja eigentlich meine Amazon-gebühren sein sollten, meine Ausgaben, in die Betriebseinnahmen dazugerechnet. Mit dem Verweis „Die Betriebseinnahmen wurden um die sonstigen Leistungen in Höhe von XXXX€ erhöht“
Ich habe mit dem FA telefoniert. Es konnte mir keiner genau etwas erklären, ich hatte schon ein seltsames Gefühl der Ahnungslosigkeit am anderen Ende der Telefonleitung. Ich habe mein Anliegen erklärt und der Betrag wurde aus den Betriebseinnahmen wieder herausgenommen, alles ist gut. Die Person meinte aber ich soll im nächsten Jahr bitte sofort alles richtig machen, nur was, das habe ich gar nicht verstanden.
Meine Frage an Euch, habe ich einen Fehler gemacht, wo liegt er?
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