Hallo,
ich hatte in 2018 an meinem parkenden Auto als ich auf Arbeit war einen Schaden. Anzeige gegen unbekannt wurde erstattet und bliebt wie zu erwarten erfolglos. Schaden wurde durch die Versicherung übernommen und ich musste 150 EUR Selbstbeteiligung zahlen. Laut hier https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...n-koennen.html kann ich das in der Anlage N eintragen unter "Sonstiges". Diesen Punkt gibt es hier aber nicht. Es gibt "Sonderfälle", wenn ich da aber etwas eintrage muss ich auch andere Sachen in anderen Anlagen ausfüllen die nicht passen. Mir fällt nur ein das unter "Weitere Werbungskosten" einzutragen. Ist das so richtig? Ist es normal, dass sich die Erstattung um weniger als die 150 EUR erhöht?
Kai Rabe
ich hatte in 2018 an meinem parkenden Auto als ich auf Arbeit war einen Schaden. Anzeige gegen unbekannt wurde erstattet und bliebt wie zu erwarten erfolglos. Schaden wurde durch die Versicherung übernommen und ich musste 150 EUR Selbstbeteiligung zahlen. Laut hier https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...n-koennen.html kann ich das in der Anlage N eintragen unter "Sonstiges". Diesen Punkt gibt es hier aber nicht. Es gibt "Sonderfälle", wenn ich da aber etwas eintrage muss ich auch andere Sachen in anderen Anlagen ausfüllen die nicht passen. Mir fällt nur ein das unter "Weitere Werbungskosten" einzutragen. Ist das so richtig? Ist es normal, dass sich die Erstattung um weniger als die 150 EUR erhöht?
Kai Rabe
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