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Unfallkosten als Werbungskosten eintragen

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    Unfallkosten als Werbungskosten eintragen

    Hallo,

    ich hatte in 2018 an meinem parkenden Auto als ich auf Arbeit war einen Schaden. Anzeige gegen unbekannt wurde erstattet und bliebt wie zu erwarten erfolglos. Schaden wurde durch die Versicherung übernommen und ich musste 150 EUR Selbstbeteiligung zahlen. Laut hier https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...n-koennen.html kann ich das in der Anlage N eintragen unter "Sonstiges". Diesen Punkt gibt es hier aber nicht. Es gibt "Sonderfälle", wenn ich da aber etwas eintrage muss ich auch andere Sachen in anderen Anlagen ausfüllen die nicht passen. Mir fällt nur ein das unter "Weitere Werbungskosten" einzutragen. Ist das so richtig? Ist es normal, dass sich die Erstattung um weniger als die 150 EUR erhöht?

    Kai Rabe

    #2
    AW: Unfallkosten als Werbungskosten eintragen

    Unter Sonderfälle darf es nicht erklärt werden, allenfalls unter Weitere Werbungskosten bei Sonstiges.

    Ob solche Schäden am Firmenparkplatz als Wegeunfall gelten, musst du selbst klären.

    Du kannst nur die auf die 150,00 € entfallende Steuer erstattet bekommen, doch nicht die Kosten selbst!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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