Hallo,
ich bin freiberuflich als Lektor und Ghostwriter tätig und übe noch eine freiberufliche Lehrtätigkeit aus.
Neben umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen habe ich auch umsatzsteuerbefreite Einnahmen: zum einen Leistungen an Kunden in der EU nach dem Reverse-Charge-Verfahren als auch meine Einnahmen aus der Tätigkeit als Lehrkraft.
Meine Frage: Wo trage ich diese umsatzsteuerbefreiten Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung ein?
Vielen Dank im Voraus.
ich bin freiberuflich als Lektor und Ghostwriter tätig und übe noch eine freiberufliche Lehrtätigkeit aus.
Neben umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen habe ich auch umsatzsteuerbefreite Einnahmen: zum einen Leistungen an Kunden in der EU nach dem Reverse-Charge-Verfahren als auch meine Einnahmen aus der Tätigkeit als Lehrkraft.
Meine Frage: Wo trage ich diese umsatzsteuerbefreiten Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung ein?
Vielen Dank im Voraus.
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