Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Ich schätze auch das es keine genauen Grundlagen gibt, wie lange eine Wohnung Leerstehen darf.
    Die gibt es nicht, es gibt aber einen umfangreichen Leitfaden, anhand dessen die Finanzämter die Absicht, Einkünfte zu erzielen -EEA- prüfen können.

    Das ist aber alles Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung oder speziell von ElsterFormular.

    https://www.lswb.bayern/hp1470/Leitf...erpachtung.htm

    Einen Kommentar schreiben:


  • karmaxxl
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Danke erstmal für Eure Antworten.

    Ich werde Anlage V mit einreichen, denn es ist eine Wohnung die halt Leer steht zur Zeit. Aber sie wurde 2018 auch noch zu Ende saniert, daher werde ich Anlage V mit einreichen.
    Ich werde auch die Werbungskosten mit einreichen die dann angefallen sind. Denn es war ja ne Absicht neu zu vermieten, nur leider wurde bis jetzt noch kein Potenzieller Mieter gefunden.

    Und da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, leben wir mit auf dem Grundstück und möchten nicht ein X-Beliebigen hier wohnen haben und unseren Garten damit teilen. Denn wir haben auch Kleinkinder.

    Ob wir nun weiter vermieten, es selbst nutzen, oder es für mein Gewerbe nutzen. Sind wir uns noch nicht schlüssig, aber spätestens in Der Steuererklärung 2019 werden wir angeben müssen, was nun Tatsache ist. Da ja im Jahr 2018 die Sanierung abgeschlossen wurde.

    Ja und es ist und bleibt ne Wohnung die jederzeit wieder vermietet werden kann.

    Ich schätze auch das es keine genauen Grundlagen gibt, wie lange eine Wohnung Leerstehen darf. Genau so wenig ist es verwerflich wenn man sich kurzfirsitig auf Eigenbedarf entschließt, weil sich z.B. aufgrund von Zuwachs etc. das Leben geändert hat.

    Wie gesagt ich lege Anlage V dazu und wir warten ab wie das Finanzamt reagiert.

    Einen Kommentar schreiben:


  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Die einzíg richtige Antwort ist, dass die Anlage V nicht abgegeben werden muss.

    Vom Steuerberater war nicht die Rede.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Also: Charly und Genossen: die einzig richtige Antwort, wenn überhaupt, ist: geht zum Steuerberater.
    Ich kann nicht erkennen, dass ich hier eine Empfehlung abgegeben hätte, so oder so zu verfahren. Wenn das, was ich geschrieben habe,
    von Xaver als Empfehlung zur Einreichung der Anlage V interpretiert wird, dann hat er meine Beiträge nicht gelesen oder nicht verstanden.

    Der Steuerberater wird @karmaxxl auch nur ausrechnen, wie sich die Entscheidung für oder gegen die Vermietung finanziell auswirkt.
    Abnehmen wird er ihr und ihrem Mann die Entscheidung nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Zitat von elsterpm Beitrag anzeigen
    .... Die Finanzamtsbearbeiter müssen sich dann mit Argumenten, wie: das haben mir doch die Fachleute vom Elsterforum versprochen, herumschlagen.
    .....
    Hallo elsterpm,

    das in einem Anwenderforum keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden können sollte jedem klar sein.
    Und das der Grat meist schmal ist zwischen Eingabe- oder Ausfüllhilfe um Fehler zu beseitigen und Beratung steht auch fest -> aber oft genug wird darauf hingewiesen, dass keine steuerlichen Auskünfte gegeben werden dürfen.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • elsterpm
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Ihr Lieben alle,
    es ärgert mich sehr, wie -zwar meist vermeintlich sachkundig- besserwisserisch und unvollständig auf steuerliche Fragen geantwortet wird. Die Finanzamtsbearbeiter müssen sich dann mit Argumenten, wie: das haben mir doch die Fachleute vom Elsterforum versprochen, herumschlagen.
    Also: Charly und Genossen: die einzig richtige Antwort, wenn überhaupt, ist: geht zum Steuerberater.
    Beste Grüße

    Einen Kommentar schreiben:


  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Das ist richtig ursprüngliche Frage des TE nicht mehr im Auge gehabt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Um mal kurz und knapp die Frage des TE zu beantworten:

    Nein, wenn ihr keine Mieteinnahmen hattet müsst ihr keine Anlage V einreichen. Ich würde lediglich im Rahmen der Erklärung den Hinweis geben, dass derzeit keine Vermietungsabsicht besteht.

    Das ist auch keine Einbahnstraße. Die Vermietungsabsicht kann jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn ihr euch sicher seit was ihr wollt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Hier ergänzend noch ein paar Links,
    die die Meinung von Charlie24 bestätigen:

    https://www.sis-verlag.de/archiv/ein...-einer-wohnung
    1.Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar,
    solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.
    Diese Grundsätze sind auch auf den Leerstand einzelner Räume innerhalb einer Wohnung, die vom Steuerpflichtigen im Übrigen anderweitig genutzt wird, anzuwenden.
    https://www.deubner-steuern.de/news/...gsabsicht.html
    https://www.rechtslupe.de/steuerrech...zung-3101881´/

    Rein formal - um wieder auf den Boden dieses Forums zu kommen - müssen alle Nebenkosten entsprechend angegeben werden,
    wie wenn auf Mieteinkünfte vorhanden wären.
    Den Sachverhalt beurteilt dann das Finanzamt bzw der/die SachbearbeiterIn.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Die Fragen, die du hier stellst, betreffen zum Großteil Steuerrecht. Steuerberatung ist hier aber nicht erlaubt.

    Wenn du die Anlage V beifügst, erklärst du, Einkünfte aus Vermietung erzielen zu wollen. Das musst du glaubhaft machen!

    Du machst ja dann auch Werbungskosten, insbesondere die AfA geltend und das führt erfahrungsgemäß zu beträchtlichen negativen Einkünften aus Vermietung.
    Da wird dann schon genauer hingesehen als bei einem schlecht laufenden Kleingewerbe, wo es vielleicht um ein paar hundert Euro Verlust im Jahr geht.

    Wenn wir bei einem Zweifamilienhaus, an dem meine Frau zur Hälfte beteiligt ist, einen Leerstand von einem Jahr hätten, würde das bei uns ein Minus von über 5.000,00 € ergeben.
    Das sind Größenordnungen, für die sich das Finanzamt verständlicherweise interessiert.

    Einen Kommentar schreiben:


  • karmaxxl
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Achso wir hatten bis jetzt nur einmal bei ebay-Kleinanzeigen das drin stehen, ansonsten läuft das hier auf dem Land über Mundbropergander.

    Aber unser Nachbar hat auch ne Oberwohnung zu vermieten und hatte die jetzt auch ne Zeitlang leer stehen, da er auf Weltreise war. Daher ist glaub ich nicht verwerflich, dass eine Wohnung eine gewissen Zeit mal leer steht.

    Oh wir hatten noch nie ein Steuerberater da ich immer das selbst gemacht habe. Aber ok, dann müsste ich mal rum telefonieren ob mir jemand die Frage beantworten kann, ansonsten frage ich mal direkt beim Finanzamt.

    Wie gesagt möchte ja nur wissen ob ich die Anlage V beilegen muss. Ich vermute mal ja, dass ist ja genau wie bei Anlage G. Wenn ich ein Kleingewerbe habe, aber aus irgendwelchen Gründen es ne Zeitlang auf Eisen legen muss, dann melde ich es ja auch nicht direkt wieder ab. Es kann ja immer mal im Leben was dazwischen kommen.

    Wie ist das eigentlich wenn ich diese Wohnung eventl. irgendwann mal Lagerraum nutzen würde für mein Kleingewerbe. Dann zahle ich ja so gesagt Miete für Lagerfläche an uns. Dann muss ich doch auch die Mieteinnahmen am Finanzamt mitteilen aber auch die Ausgabe bei meinem Kleingewerbe. Darf man das überhaupt. Oder wie läuft das?

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Zitat von karmaxxl Beitrag anzeigen
    Aber es geht mir ja darum ob ich trotzdem die Anlage V ausfüllen muss obwohl ich in dem Jahr keine Mieteinnahmen hatte.
    Eine Frage die Du mit dem Finanzamt oder Deinem Steuerberater klären solltest.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kloebi
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Es kommt auf die Vermietungsabsicht an, die im Zweifel, durch Inserate etc. nachzuweisen ist.

    Einen Kommentar schreiben:


  • karmaxxl
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Nein wir wollten wieder vermieten! Aber wir haben bis jetzt nichts ordentliches gefunden. Denn wir möchten nicht an jeden vermieten, da es mit auf dem Grundstück ist.

    Mein Mann meinte dann, ja gut wenn wir niemanden finden nutzen wir es selbst. Aber es ist eine Wohnung und kann jeder Zeit vermietet werden.

    Wir mussten sie leider renovieren, da wir Mietnormaden hatten und alle beschätigt wurde. Sprich das Laminat ist aufgrund von Feuchtigkeit hoch gequallen, der Teppich hatte Branlöcher. Die Türen waren beschädigt, ein Fenster wurde beschädigt.
    Daher mussten wir renovieren und haben es dann ein wenig ausgedehnt und frischen Wind rein gehaucht.

    Also die Alten Eichentüren raus und neue Landhaustüren rein.

    Aufgrund der Vorgeschichte mit den Mieteren die uns die Wohnung vermüllt und zerstört haben, sind wir sehr vorsichtig geworden.

    Es war immer eine seperate Wohnung, wo erst die Oma lebte und dann zweimal vermietet wurde. Nun steht sie halt leer und wir bestimmt irgendwann wieder vermietet und solange nutzen wir anteilig selbst.

    Aber es geht mir ja darum ob ich trotzdem die Anlage V ausfüllen muss obwohl ich in dem Jahr keine Mieteinnahmen hatte.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Wenn die Renovierungsarbeiten im Frühjahr 2018 abgeschlossen wurden, hätte man die Wohnung danach wieder vermieten können.

    Wenn man das nicht macht, weil man sich unschlüssig ist, ob man überhaupt wieder vermieten will, muss man auch die Folgen tragen.

    Das ist aber kein Elster-Thema!

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X