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Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

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    Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

    Hallo,

    ich habe 2009 einen Neuwagen erstanden, der über 50% beruflich genutzt wird.
    Sagen wir, er kostet 20.000 Brutto.

    Ich habe bereits die Umst. gelten gemacht bei meiner monatlichen Umsatzsteuererklärung.

    Wo muss ich jetzt den PKW genau als Ausgaben deklarieren? Anlage S? Und wenn, wo da?

    Oder wird das einfach direkt von Einkünfte aus selbstständiger Arbeit abgezogen?

    Danke!

    #2
    AW: Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

    nicht in Anlage S sondern in der einnahmen-/überschussrechnung, der PKW muss ja über die nutzungsdauer lt. AfA abgeschrieben werden. das ganze Thema ist komplexer und sollte ggf. mit dem Steuerberater erörtert werden (Thema 1%-Regelung, Fahrtenbuch etc.)

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      #3
      AW: Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

      Hallo Majin,

      wenn du bisher noch keine Einnahme/Überschussrechnung erstellt hast, und den Steuerberater kein Geld bringen willst, musst du dich mit den steuerlichen Gegebenheiten auseinandersetzen und gibst alle deine Daten in die Anlage EÜR ein.

      Das Fahrzeug muss ins Anlageverzeichnis (Teil 2)

      Spalte 1: PKW
      Spalte 2: Anschaffungskosten Netto (ohne Umsatzsteuer)
      Spalte 3: 0
      Spalte 4: wie spalte 2
      Spalte 5: 0 (wenn keine Sonderabschreibung gemacht wird)
      Spalte 6: Abschreibung (Spalte 1 durch Nutzungsdauer in Jahren, gewöhnlich 4-5 Jahre)
      Spalte 7: 0

      Eigennutzung:
      Seite 1 Zeile 15 - Berechungsbeispiele unten bei Eingabehilfe
      oder du führst Fahrtenbuch, setzt alle Kosten als Ausgaben an

      Achtung: Kfz-Steuer und Versicherung sind ohne Mehrwertsteuer, alles andere Tanken, Reparaturen, Inspektion... netto ansetzen und die darauf entfallende Vorsteuer Seite 2 Zeile 52 (mit allen anderen Vorsteuern)

      Anhand der Kilometer privat/geschäftlich trägst du den Anteil der privaten Kosten auf Seite 1 Zeile 15 (netto - die darauf entfallende Umsatzsteuer in Zeile 12) ein.

      Viel Erfolg
      LG MAX v S.

      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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        #4
        AW: Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

        vielen dank

        ich hatte das jetzt schon in eigenregie gemacht und wohl einige fehler eingeschlichen.

        kann ich die EÜR nochmal mit elster senden oder ist das ein problem?
        gibts dann wie bei der monatlichen umsatzsteuer eine korrigier möglichkeit?
        wie siehts mit der einkommenssteuer aus - ich denke mal ich krieg dann ne rechnung vom finanzamt bzw die buchen das automatisch ab?

        zu dem PKW

        in Spalte 3 ist doch "Buchungswert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" - wieso da 0 ? Was heißt in diesem Fall Spalte 4 Zugänge? PKW in Unternehmensmittel einfliesen?
        Wie schreibe ich nächstes Jahr ab - wieder in die erste Spalte den originalen Netto Preis oder den Preis - der Abschreibung dieses Jahr?

        Schließlich was genau bedeutet
        "Eigennutzung:Seite 1 Zeile 15 - Berechungsbeispiele unten bei Eingabehilfe"

        ich hab das Rechenbeispiel gesehn und verstanden, aber was heisst das für die Gewinn und Verlust Rechnung.
        Wenn der PKW 20.000 gekostet hat, den ich ja bezahlt habe, gilt dann durch die %1 Regelung 2400 Euro "Private Nutzung" - dass ich diesen Betrag als Einnahme deklariere? D.h. ich muss dann bei einem theoretischen Gewinn von 30.000 Euro, mit 32.400 Rechnen, und dann darauf die Einkommenssteuer Berechnen? Dann würde ich ja 2 mal für das Auto steuerlich bezahlen? Oder müßte ich dann nicht diese 2400 Euro von der Abschreibung abziehen? Ich bin etwas verwirrt was die 1% finanziell im endeffekt bedeutet.

        Vorallem währe das nicht etwas sinnfrei? Wenn ich z.B. bei 20.000 Euro ja nur 1/6 jedes Jahr abschreiben kann (d.h. weniger Gewinn) das sind ca 3333 Euro - aber 2400 Euro immer als Gewinn deklariert werden pro Jahr - setze ich steuerlich von dem PKW ja nur ca 700 Euro jedes Jahr ab, d.h. in 6 Jahren 4200 Euro anstatt dem Einkaufspreis von 20.000 Euro - obwohl der PKW zu über 50% beruflich genutzt wird - ist das korrekt?



        Danke!
        Zuletzt geändert von Majin; 01.06.2010, 15:12.

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          #5
          AW: Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

          es hat ja auch keiner gesagt, das dir der staat einfach alles schenkt, einem selbständigem schon gar nicht ;-)

          1. grundlage fuer die 1%-Regel ist NICHT der Kaufpreis! sondern der bruttolistenpreis! der liegt in der Regel höher...
          2. JA die private Nutzung nach der 1%-Regelung zu versteuern erhöht Deinen Gewinn entsprechend und unterliegt entsprechend der Einkommenssteuer.
          die Entnahme aus dem Unternehmen ist ja so gesehen auch ein Einkommen, egal, ob dies ein tatsaechlicher geldwert ist, oder eben nur ein sachwert der sich mit einem bestimmten rechnerischen geldwert bemisst.
          3. NEIN du setzt nicht nur die differenz ab, sondern ja eben auch alles andere, was mit dem PKW zu tun hat, also sprit (egal ob priv. od. gew. veranlasst), reparaturen, steuer, versicherungen etc. - das zaehlt alles zu den betriebsausgaben und ggf. gibt es sogar darauf entfallene MwSt. zurück.
          ABER selbst wenn der wagen vollständig abgeschrieben wäre, du ihn aber weiter im betriebsvermögen hast, muesstest du fuer die private nutzung 1% versteuern ODER eben ein fahrtenbuch führen.

          ob sich das alles lohnt oder nicht, haengt von deinem nutzungsverhalten des PKW und vielen anderen Dingen ab.
          ich rate noch einmal: suche einen steuerberater auf und lasse dir das konkret vorrechnen, hier ist der falsche platz... ;-)

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            #6
            AW: Einkommenssteuer Freiberufler, Neuwagen Anschaffung

            Ich sehe Falzo hat dir auch schon geantwortet (Danke)

            - Elster (auch EÜR) kannst du nochmal senden (Fall öffnen, Datei, Steuererklärung kopieren, Daten ändern, nochmal senden und ausdrucken, unterschreiben)
            - monatliche Ust-Voranmeldung kann man korrigieren, aber die Korrektur für Eigenverbrauch machst du ja mit der Umsatzsteuerjahreserklärung
            - Einkommensteuer bekommst du einen Bescheid, dort steht wieviel du bis wann zu zahlen hast, bzw. bei Teilnahme am Lastschrifteinzugverfahren abgebucht wird

            zum PKW:
            Wenn der PKW in 2009 gekauft wurde (ich nehme an es geht um 2009) war der Bestand am 01.01.09 = 0. Und Zugang heist der PKW ist dann zB. am 25.03.2009 ins Unternehmen (durch Kauf von Geschäft! - bei Einlage/Kauf von Privat können sie - wie sie erwähnt haben - sonst keine Vorsteuer geltend machen)

            Folgejahr:
            Spalte 2: Anschaffungskosten wie 2009
            Spalte 3: Spalte 2 aus 2009 abzüglich Abschreibung (also der Betrag aus Spalte 8 von 2009 = Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres)

            Ergänzung zur 1% Regelung - der Betrag ist auch umsatzsteuerpflichtig! (also 2400 + 19% fliessen in die Einkommensbesteuerung ein)

            Eine doppelte Besteuerung entsteht nicht - kurzer Grundkurs ;-):

            Bei der Umsatzsteuer haben sie die gesamte Vorsteuer - beim Beisp. von 20.000 € also 3.800 € - geltend gemacht, zahlen aber nur auf 2.400 € - also 456 €.
            Bei der Einkommensteuer auch nicht, da rechnen sie gegen die Einnahmen von 2.400€ die Abschreibungen (z.B. bei 4 Jahren 25% von 20.000) 5.000 € zuzüglich aller anderen PKW-Kosten.

            Die 1% Regelung ist eine Vereinfachungsmethode - wers genau will kann Fahrtenbuch führen.

            Wie Falzo empfehle ich Ihnen einen Steuerberater, da dieser Bereich umfangreiche steuerliche Kenntnisse erfordert und viel falsch gemacht werden kann.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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